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Auswechslung der Wassermesser

Meldung vom

Ab Mitte März beginnt die durch das Eichgesetz vorgeschriebene Auswechslung der Wassermesser. Laut Eichgesetz sind die Wassermesser alle 6 Jahre auszutauschen. Betroffen sind alle Messeinrichtungen mit dem Eichjahr 2011.

Bei den Auswechslungen der Wassermesser zeigt es sich immer wieder, dass die Mitarbeiter der Gemeindewerke zu vielen Anlagen keinen ungehinderten Zutritt haben, da die Wassermesser mit Schränken, Regalen und ähnlichem zugestellt sind. Den Gemeindewerken entstehen dadurch ein größerer Zeitaufwand und somit zusätzliche Kosten.

Ich bitte daher alle Bürgerinnen und Bürger, diese Hindernisse zu beseitigen, damit die Auswechslung ohne vermeidbare Behinderung möglich ist.

Die Mitarbeiter tauschen die Wassermesser überwiegend am späten Nachmittag und an Samstagen aus. Alle beauftragten Mitarbeiter der Gemeindewerke führen einen Dienstausweis bei sich.

Falls Sie Durchlauferhitzer betreiben (vor allem elektronisch gesteuerte Geräte) wird in der Bedienungsanleitung darauf hingewiesen, dass das Gerät bei Arbeiten an der Leitung außer Betrieb zu nehmen ist und anschließend mit kaltem Wasser zu durchspülen ist (entlüften).

Rückfragen beantworten Frau Meike Brahm (02247/303219), meike.brahmqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnneunkirchen-seelscheidde) und Frau Natascha Fröse (02247/303220), natascha.froeseqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnneunkirchen-seelscheidde).

Neunkirchen-Seelscheid, den 03.03.2017

Gemeindewerke
Neunkirchen-Seelscheid
Technische Betriebe und Einrichtungen
Anstalt des öffentlichen Rechts

Hansjörg Haas
(Vorstand)