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Vorläufige Haushaltsführung beendet - Haushalt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist genehmigt

Meldung vom

Am Donnerstag, dem 4. Mai 2017 übermittelte die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises die Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 an die Gemeinde. Beigefügt war außerdem die Genehmigung der Bezirksregierung Köln zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2017. Kämmerer Johannes Hagen veranlasste daraufhin umgehend die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und setzte sie dadurch in Kraft.

Die Phase der vorläufigen Haushaltsführung ist damit beendet und die Gemeinde kann nun entsprechend den Haushaltsvorgaben arbeiten. Während der vorläufigen Haushaltsführung durfte die Gemeinde nur Auszahlungen und Aufwendungen tätigen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist. Neue Investitionsmaßnahmen durften in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung nicht begonnen werden, lediglich bereits begonnene und nicht aufschiebbare Investitionen durften getätigt werden.

In der Haushaltssatzung sind unter anderem auch die Steuersätze für die Gemeindesteuern festgesetzt. Da bisher noch kein genehmigter Haushalt vorlag, hätte die Gemeinde die Steuern bisher nur auf der Basis der Vorjahresdaten erheben dürfen. Davon wurde abgesehen, um eine doppelte Versendung der Abgabenbescheide zu vermeiden. Abgabenpflichtige konnten jedoch im Voraus freiwillige Abschlagszahlungen leisten.

Die Bescheide mit den aktuellen Abgabenfestsetzungen werden nun zeitnah gedruckt und voraussichtlich am 22. Mai versendet werden. Die erste Fälligkeit der Abgaben ist auf den 26.06.2017 terminiert und beinhaltet die Fälligkeiten 15.02. und 15.05.2017.

Für das Haushaltsjahr 2017 gelten gemäß Ratsbeschluss folgende Hebesätze:

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           514 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            634 v.H.

Gewerbesteuer                                                                                                  499 v.H.

 

Mit der Rechtskraft des Haushaltes ist jetzt Planungssicherheit für die Gemeinde gegeben und vorgesehene Maßnahmen können endlich begonnen werden. Alle Ausgaben sind jedoch weiterhin mit Augenmaß zu tätigen, um den angestrebten Haushaltsausgleich im Jahr 2018 nicht zu gefährden.