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Denkmalförderung

Meldung vom

Die Instandsetzung von Denkmälern wird staatlich unterstützt. Wichtigste Form der Unterstützung ist die Möglichkeit, den finanziellen Aufwand für die Instandsetzung und sinnvolle Nutzung eines Denkmals steuerlich in Abzug zu bringen. Nähere Informationen hierzu gibt die örtliche Untere Denkmalbehörde. Eine ausführliche Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer" finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (http://www.vm.nrw.de/stadtentwicklung/_pdf_container/Brosch_SteuertippsDenkmal_09.pdf )

Das Land gewährt darüber hinaus über die NRW-Bank zinsgünstige Darlehen für die Durchführung von denkmalpflegerischen Maßnahmen. Informationen hierzu finden Sie bei der NRW-Bank und den kommunalen Wohnungsämtern.

Darüber hinaus bewilligt die Bezirksregierung Köln direkte Landeszuschüsse für bedeutende Denkmäler wie den Aachener und den Kölner Dom, aber auch – auf entsprechenden Antrag - für erforderliche denkmalpflegerische Maßnahmen an sonstigen privaten oder kirchlichen Denkmälern:

  • die gegenüber normaler Bauunterhaltung einen unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand mit sich bringen,
  • die nicht durch eine wirtschaftliche Nutzung finanziert werden können, wie etwa bei Brunnen, Windmühlen, Wegekreuzen etc.,
  • die nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Frist für die Förderantrage für das Denkmalförderprogramm 2018 des Landes NRW wurde nach einer Mitteilung der Bezirksregierung Köln verlängert. Die Förderanträge sollen nunmehr bis zum 15.02.2018 gestellt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Denkmalbehörde, Ansprechpartner: Herr Michael Zinzius, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Zimmer 211; Tel. Nr. 02247 303 116; E-Mail Adresse: michael.zinziusqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnneunkirchen-seelscheidde