Aktuelle Nachrichten und Informationen

Regenrückhaltebecken und Stauraumkanal Nackhausen Nord

Meldung vom

Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid AöR

Technische Betriebe und Einrichtungen

Der Vorstand

Öffentliche Ausschreibung:

Name und Anschrift der Vergabestelle:

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Die Bürgermeisterin

-Zentrale Vergabestelle-
Hauptstr. 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid

 

Ansprechpartner:
a) Vergabe

Frau Stöhr
Telefon: 02247 / 303 210
Telefax: 02247 / 303 88 210

zvs@neunkirchen-seelscheid.de

 

Ansprechpartner:
b) Technik

Frau Krauß
Telefon: 02247 / 303-232
Telefax: 02247 / 303-228
regine.krauss@neunkirchen-seelscheid.de

 

Ausführungsort:

53819 Neunkirchen – Seelscheid

 

Maßnahme:

Regenrückhaltebecken und Stauraumkanal Nackhausen Nord

 

Leistungsumfang:

Die Ausschreibung umfasst alle Leistungen, die für die Erstellung des Regenrückhaltebeckens (inkl. Zu- und Ablaufleitungen etc.) und des Stauraumkanals erforderlich sind. Weiterhin mit herzustellen ist ein neuer Schmutzwasserkanal in der Straße „An der Senffabrik“. In dieser Straße sind auch die Hausanschlussleitungen zu den Grundstücken mit zu verlegen.

 

Der Anschluss des Stauraumkanals erfolgt in der Frauenstraße (Kreisstraße K 11).

Mit auszuführen sind die Straßenwiederherstellungsarbeiten.

 

Es handelt sich um folgende Hauptmassen:

 

10 St Regelschächte bis t = 3,00m

3 St Sonderbauwerke bis t = 6,00 m

74 m SB-Rahmenprofil DN 2000 x 1400

100 m Rohrverlegung DN 160 PVC-U

175 m Rohrverlegung DN 200 PVC-U

30 m Rohrverlegung DN 250 PVC-U

80 m Rohrverlegung DN 300 PVC-U

550 m3 Bodenaushub RRB

 

 

Beginn der Ausführung:  01.03.2018

Verbindlicher Fertigstellungstermin:  innerhalb von 120 Werktagen

Die elektronischen Vergabeunterlagen können unter "Rheinland", www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ Bekanntmachungs-ID  CXPTYDLYNGT   unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden.

Eröffnungstermin:

Mittwoch, den  17.01.2018   10:00 Uhr
im vorgenannten Verwaltungsgebäude
Zimmer: 106

Zum Eröffnungstermin sind die Bieter / Bieterinnen oder ein(e) von ihnen bevollmächtigte(r) Vertreter(in) zugelassen. Das Risiko der Postzustellung trägt der Bieter / die Bieterin.

Sicherheiten:

  • 5% der Auftragssumme für die Vertragserfüllung
    • 3% der Auftragssumme für die Gewährleistung

     

Eine Ablösung durch Bankbürgschaft ist möglich.

Zahlungsbedingungen:

Zahlungen erfolgen nach § 16 VOB, Teil B

Bindefrist:  16.02.2018

Der Zuschlag wird nur nach Erfüllung aller Voraussetzungen gem. § 16 VOB, Teil A erteilt.

Beschwerdestelle:

Bieter oder Bieterinnen können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen an die VOB-Nachprüfungsstelle des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises, Postfach 15 51, 53705 Siegburg wenden.

Neunkirchen – Seelscheid, den  08.12.2017

In Vertretung
gez.

Krauß