Regenrückhaltebecken und Stauraumkanal Nackhausen Nord
Meldung vomGemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid AöR
Technische Betriebe und Einrichtungen
Der Vorstand
Öffentliche Ausschreibung:
Name und Anschrift der Vergabestelle:
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Die Bürgermeisterin
-Zentrale Vergabestelle-
Hauptstr. 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Ansprechpartner:
a) Vergabe
Frau Stöhr
Telefon: 02247 / 303 210
Telefax: 02247 / 303 88 210
zvs@neunkirchen-seelscheid.de
Ansprechpartner:
b) Technik
Frau Krauß
Telefon: 02247 / 303-232
Telefax: 02247 / 303-228
regine.krauss@neunkirchen-seelscheid.de
Ausführungsort:
53819 Neunkirchen – Seelscheid
Maßnahme:
Regenrückhaltebecken und Stauraumkanal Nackhausen Nord
Leistungsumfang:
Die Ausschreibung umfasst alle Leistungen, die für die Erstellung des Regenrückhaltebeckens (inkl. Zu- und Ablaufleitungen etc.) und des Stauraumkanals erforderlich sind. Weiterhin mit herzustellen ist ein neuer Schmutzwasserkanal in der Straße „An der Senffabrik“. In dieser Straße sind auch die Hausanschlussleitungen zu den Grundstücken mit zu verlegen.
Der Anschluss des Stauraumkanals erfolgt in der Frauenstraße (Kreisstraße K 11).
Mit auszuführen sind die Straßenwiederherstellungsarbeiten.
Es handelt sich um folgende Hauptmassen:
10 St Regelschächte bis t = 3,00m
3 St Sonderbauwerke bis t = 6,00 m
74 m SB-Rahmenprofil DN 2000 x 1400
100 m Rohrverlegung DN 160 PVC-U
175 m Rohrverlegung DN 200 PVC-U
30 m Rohrverlegung DN 250 PVC-U
80 m Rohrverlegung DN 300 PVC-U
550 m3 Bodenaushub RRB
Beginn der Ausführung: 01.03.2018
Verbindlicher Fertigstellungstermin: innerhalb von 120 Werktagen
Die elektronischen Vergabeunterlagen können unter "Rheinland", www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ Bekanntmachungs-ID CXPTYDLYNGT unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden.
Eröffnungstermin:
Mittwoch, den 17.01.2018 10:00 Uhr
im vorgenannten Verwaltungsgebäude
Zimmer: 106
Zum Eröffnungstermin sind die Bieter / Bieterinnen oder ein(e) von ihnen bevollmächtigte(r) Vertreter(in) zugelassen. Das Risiko der Postzustellung trägt der Bieter / die Bieterin.
Sicherheiten:
- 5% der Auftragssumme für die Vertragserfüllung
- 3% der Auftragssumme für die Gewährleistung
Eine Ablösung durch Bankbürgschaft ist möglich.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungen erfolgen nach § 16 VOB, Teil B
Bindefrist: 16.02.2018
Der Zuschlag wird nur nach Erfüllung aller Voraussetzungen gem. § 16 VOB, Teil A erteilt.
Beschwerdestelle:
Bieter oder Bieterinnen können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen an die VOB-Nachprüfungsstelle des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises, Postfach 15 51, 53705 Siegburg wenden.
Neunkirchen – Seelscheid, den 08.12.2017
In Vertretung
gez.
Krauß