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Barrierefreie Mobilität wird verbessert

Meldung vom

Bis zum Jahr 2022 müssen alle Bushaltestellen behindertengerecht und barrierefrei ausgebaut sein, so sieht es das Personenbeförderungsgesetz vor, welches den europäischen Richtlinien zur Inklusion folgt. Für Menschen mit Behinderungen wird dadurch künftig die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) deutlich erleichtert und verbessert werden. Davon profitieren aber auch andere Nutzergruppen, z. B.  Menschen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen.

 

Was bedeutet „barrierefreier Ausbau“?

Ziel ist es, einen nahezu stufenlosen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen. Dazu werden einerseits die Bordsteine im Bereich der Haltestellen erhöht, zugleich verfügen alle neuen Busse über eine Absenk-Funktion, wodurch ein ebenes Zustieg-Niveau erreicht werden kann. Zusätzlich sollen sogenannte „taktile Elemente“ zum Einsatz kommen. Es handelt sich dabei um Bodenplatten im Bereich der Bordsteine, deren Oberfläche mit Noppen und Rillen versehen sind. Diese dienen insbesondere blinden und sehbehinderten Menschen zur Orientierung.

 

Die Zuständigkeit für den Ausbau einer Haltestelle richtet sich danach, in welchem Bereich sie sich befindet. Liegt sie an einer Landes- oder Bundesstraßen innerhalb einer Ortslage ist die Kommune für den Ausbau zuständig, ansonsten der jeweilige Straßenbaulastträger beispielsweise StraßenNRW an Landstraßen. In die Verantwortlichkeit der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid fallen demzufolge insgesamt 21 Haltestellen. Fünf davon werden bereits dieses Jahr ausgebaut (Birkenfeld und Dahlerhof (beidseitig) Hochhausen [einseitig]), weitere 16 Haltestellen in den Jahren 2019 – 2021. Die Ausbaureihenfolge ist nach der Frequentierung (Fahrgastzahlen) der einzelnen Haltestellen gestaffelt.  

Die Kosten für den barrierefreien Ausbau werden zu 90 % vom Land NRW getragen, die Gemeinde trägt einen Eigenanteil von 10 %. In Kürze erwartet die Verwaltung den Förderbescheid für das Jahr 2018, um mit dem für dieses Jahr geplanten Ausbau beginnen zu können. Der Förderbescheid wird voraussichtlich im März/April vorliegen. Bis dahin dürfte auch die noch ausstehende Genehmigung des kommunalen Haushaltes vorliegen, so dass die Maßnahmen dann zeitnah beauftragt werden können.

Vor wenigen Tagen erhielt Bürgermeisterin Nicole Sander außerdem die Nachricht des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland, dass der geplante Ausbau der 16 Haltestellen mit einem zuwendungsfähigen Finanzvolumen von 494.400,-- € im Förderprogramm 2019 enthalten ist. Die Gemeinde wird auf dieser Basis einen entsprechenden Förderantrag stellen, um den Ausbau in den kommenden Jahren fortsetzen zu können.