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Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer

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Grundstücksbewertung muss reformiert werden – Grundsteuer bleibt zunächst rechtmäßig

Am 29.03.2018 hat die Gemeinde die Genehmigung für den Haushalt 2018 erhalten. Der Versand der Grundbesitzabgaben- und Gewerbesteuerbescheide wurde daraufhin unmittelbar beauftragt. Die Bescheide werden am 16.04.2018 versandt, Fälligkeit ist der 15.05.2018. 

Die Gemeinde ist bei der Erhebung der Grundsteuer an die vom Finanzamt festgesetzten Einheitswerte gebunden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun am 10.04.2018 entschieden, dass die Vorschriften für die Berechnung der Einheitswerte in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die Berechnung basiert noch auf den Wertverhältnissen zum 01.01.1964. Auch Neubauten und Erweiterungen werden bisher stets auf das damalige Niveau von Bodenwerten und Baupreisen zurückgerechnet. Diese Praxis kann zwischen den einzelnen Grundstücken zu erheblichen Verwerfungen führen. Daher hat das Gericht nun festgestellt, dass das Bewertungsrecht zu reformieren ist. 

Hierzu hat das Gericht allerdings eine Übergangsfrist bis Ende 2019 eingeräumt, bis zu der vom Gesetzgeber eine Neuregelung zu erlassen ist. Danach gelten die bisherigen Regelungen für weitere bis zu fünf Jahre fort, längstens also bis Ende 2024. 

Bis dahin sind Grundsteuerbescheide, die auf der Grundlage der bisherigen Einheitswerte erlassen werden, also auch die Jahresveranlagung 2018, weiterhin rechtmäßig.