Der gemeindliche Jahresabschluss zeigt das Ergebnis der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr auf und welche Auswirkungen sich daraus für die Gemeinde ergeben, berichtet über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage sowie über die Chancen und Risiken für die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde.
Jahresabschluss 2019
Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 ist gem. § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom Kämmerer aufgestellt und vom Beigeordneten als Allgemeinem Vertreter der Bürgermeisterin bestätigt worden. Der bestätigte Entwurf ist dem Rat am 21.11.2022 zur Feststellung zugeleitet worden. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergereicht, welchem nach § 59 Abs. 3 S. 1 GO NRW die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 nach § 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW durch Beschluss vom 19.01.2021 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL (ehemals Weber & Thönes) beauftragt. Diese hat den Entwurf des Jahresabschlusses geprüft und mit Datum vom 25.11.20222 den Prüfungsbericht gefertigt. Dieser ist mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
In seiner Sitzung am 30.11.2022 hat der Rechnungsprüfungsausschuss über den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL (ehemals Weber & Thönes) beraten. Nach den dabei gewonnenen Erkenntnissen wurde der Bestätigungsvermerk voll inhaltlich übernommen.
Daneben hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 17.11.2022 eine eigene Prüfung durchgeführt. Über das Ergebnis der Eigenprüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls am 30.11.2022 beraten und im Ergebnis einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rat der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2019 in seiner Sitzung am 30.11.022 wie folgt festgestellt:
- Bilanzsumme 190.905.600,87 €
- Jahresüberschuss 977.471,28 €
Zugleich hat der Rat beschlossen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen und der Bürgermeisterin Entlastung für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 zu erteilen.
Im Anschluss daran wurde der Jahresabschluss 2019 der Kommunalaufsicht angezeigt.
Diese hat mit Schreiben vom 01.08.2023 mitgeteilt, dass sie den geprüften Jahresabschluss zur Kenntnis genommen hat. Dieser ist daraufhin am 14.08.2023 öffentlich bekannt gemacht worden.
Jahresabschluss 2020
Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 ist gem. § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom Kämmerer aufgestellt und vom Beigeordneten als Allgemeinem Vertreter der Bürgermeisterin bestätigt worden. Der bestätigte Entwurf ist dem Rat am 09.01.2023 zur Feststellung zugeleitet worden. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergereicht, welchem nach § 59 Abs. 3 S. 1 GO NRW die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 nach § 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW durch Beschluss vom 19.01.2021 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL (ehemals Weber & Thönes) beauftragt. Diese hat den Entwurf des Jahresabschlusses geprüft und mit Datum vom 20.03.2023 den Prüfungsbericht gefertigt. Dieser ist mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
In seiner Sitzung am 29.03.2023 hat der Rechnungsprüfungsausschuss über den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL (ehemals Weber & Thönes) beraten. Nach den dabei gewonnenen Erkenntnissen wurde der Bestätigungsvermerk voll inhaltlich übernommen.
Daneben hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2023 eine eigene Prüfung durchgeführt. Über das Ergebnis der Eigenprüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls am 29.03.2023 beraten und im Ergebnis einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rat der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2020 in seiner Sitzung am 29.03.2023 wie folgt festgestellt:
- Bilanzsumme 190.748.016,74 €
- Jahresüberschuss 3.266.254,95 €
Zugleich hat der Rat beschlossen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen und der Bürgermeisterin Entlastung für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 zu erteilen.“
Jahresabschluss 2021
Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 ist gem. § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom Kämmerer aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt worden. Der bestätigte Entwurf ist dem Rat am 26.05.2023 zur Feststellung zugeleitet worden. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergereicht, welchem nach § 59 Abs. 3 S. 1 GO NRW die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 nach § 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW durch Beschluss vom 31.05.2023 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL (ehemals Weber & Thönes) beauftragt. Diese hat den Entwurf des Jahresabschlusses geprüft und mit Datum vom 21.08.2023 den Prüfungsbericht gefertigt. Dieser ist mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
In seiner Sitzung am 06.09.2023 hat der Rechnungsprüfungsausschuss über den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL (ehemals Weber & Thönes) beraten. Nach den dabei gewonnenen Erkenntnissen wurde der Bestätigungsvermerk voll inhaltlich übernommen.
Daneben hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 31.05.2023 eine eigene Prüfung durchgeführt. Über das Ergebnis der Eigenprüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls am 06.09.2023 beraten und im Ergebnis einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rat der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 06.09.2023 wie folgt festgestellt:
- Bilanzsumme 204.148.762,33 €
- Jahresüberschuss 2.259.056,06 €
Zugleich hat der Rat beschlossen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen und der Bürgermeisterin Entlastung für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu erteilen.
Jahresabschluss 2022
Der Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 ist gem. § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom Kämmerer aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt worden. Der bestätigte Entwurf ist dem Rat am 08.02.2024 zur Feststellung zugeleitet worden. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergereicht, welchem nach § 59 Abs. 3 S. 1 GO NRW die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt.
Eckdaten zum Jahresabschluss 2022:
- Bilanzsumme 211.754.302,48 €
- Jahresüberschuss 2.991.760,91 €
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