Zusammenarbeit

Die AG nutzt so weit wie möglich vorhandene Strukturen. Deshalb hat die Zusammenarbeit

mit anderen örtlichen und überörtlichen Partnern große Bedeutung: Evangelische und katholische Kirchengemeinden, Schulen, Vereine, Tafel, Kinderschutzbund, Caritas und Diakonie, Volkshochschule, Presse.

Allgemeines
Nicht alles kann und soll durch „Spielregeln“ oder Richtlinien geregelt werden. Jeder soll im Rahmen seiner Möglichkeiten Freiräume zur Gestaltung der eigenen ehrenamtlichen Aufgaben haben.

Aber – damit die AG Flüchtlingshilfe als Ganzes „funktioniert“, sind verbindliche Rahmenbedingungen (= „Spielregeln“) nötig, die von allen eingehalten werden müssen. Sonst führt das im mildesten Fall zu Missverständnissen, schlimmstenfalls zu Streit, Zerwürfnissen und Chaos. Und das will sicher niemand.

Generell gilt:
Die Aufgaben werden eigenverantwortlich wahrgenommen. Die für die Aufgabenschwerpunkte zuständigen Damen und Herren koordinieren die Aktivitäten in ihren Bereichen und müssen entsprechend beteiligt werden. An ihnen soll nichts „vorbeilaufen“. Aktivitäten für und mit den Flüchtlingen sind als Beitrag zur Integration erwünscht, sollen aber mit den Objektkoordinatoren bzw. Familienpaten abgestimmt werden, damit Überschneidungen und Missverständnisse vermieden werden.

Möbel
Die AG hat kein eigenes Lager, deshalb gibt es eine Vereinbarung mit der Nachbarschaftshilfe St. Augustin für die Beschaffung beim Bezug einer eigenen Wohnung. Aber - vorher Kontakt mit dem Koordinator „Sachspenden“, ob über ihn was Passendes verfügbar ist.

Hausrat
Für Hausrat, Bettwäsche, Handtücher, Geschirr usw. gibt es ein eigenes Lager. Konkreter Bedarf und Abgabetermine werden regelmäßig veröffentlicht – Website, Mitteilungsblatt. Keine Anlieferung in den Unterkünften!

Kleidung
Spenden und Ausgabe an die Flüchtlinge ausschließlich über die Stöberstübchen vom Kinderschutzbund. Keine Anlieferung in den Unterkünften!

Fahrräder
Gespendete Fahrräder werden von einer ehrenamtlich betriebenen Werkstatt überprüft und ausschließlich von ihr den Flüchtlingen nach Vorlage einer Haftpflichtversicherung übergeben. Infos Fahrradspende 

Unterkünfte
Die Übergangswohnheime werden von der Zivilgemeinde möbliert.
Andere Einrichtungsgegenstände sind nicht zulässig. Keine Anlieferung von Sachspenden!

Wohnungen
Bei Umzug in eigene Wohnungen ist der Nachweis über eine Privathaftpflichtversicherung Voraussetzung. Für die Möblierung sind entsprechende Anträge bei der Gemeinde zu stellen. Es gilt: Kein Mietvertragsabschluss ohne Zustimmung des Familienamtes.

Kommunikation
Das Medium „E-Mail“ wird mit entsprechenden Verteilern genutzt zur Informationsvermittlung und Darstellung von Sachverhalten. Das persönliche Gespräch (z. B. Telefon) sollte jedoch nicht zu kurz kommen und insbesondere zur Klärung von Missverständnissen und Meinungsunterschieden gesucht werden.