Netzbereich 5

Alle hier einbezogenen Entwässerungsgebiete liegen im unmittelbaren Einzugsbereich der Wahnbachtalsperre. Zum Zeitpunkt der Kanalisierung Ende der 1980er / Anfang der 1990er Jahre waren viele der bis dahin vorhandenen privaten häuslichen Kleinkläranlage nicht mehr funktionstüchtig. Aus diesem Grund musste zum Schutz der Eigentümer vor strafrechtlichen Konsequenzen die Kanalisierung schon damals in Angriff genommen werden, obwohl sie eigentlich erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich Ende der 1990er Jahre vorgesehen war.

Nach dem damals noch geltenden Rahmenentwässerungsplan der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, der mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und dem Aggerverband abgestimmt war, sollte das hier anfallende Abwasser über das Netz der Stadt Lohmar, wie im Netzbereich 4, der Kläranlage Donrath des Aggerverbandes zugeführt werden. Eine Zuleitung zu den auf dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid liegenden Kläranlagen Seelscheid und Neunkirchen war wegen entgegenstehender Trinkwasserschutzbestimmungen für die vorhandene Wahnbachtalsperre bzw. die geplante Naafbachtalsperre nicht möglich. Die Bezirksregierung gestattete keine Erhöhung des Risikopotentials durch die zusätzliche Verlegung von Druckleitungen und Pumpstationen im Bereich der beiden Trinkwasserschutzgebiete. Letztlich konnte der Anschluss an die Kläranlage Donrath nicht realisiert werden, weil die erforderlichen Transportsammler auf dem Gebiet der Stadt Lohmar noch nicht hergestellt waren und die Kläranlage selbst den erforderlichen Ausbauzustand noch nicht erreicht hatte.

In Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden wurde das anfallende Abwasser zunächst der Kläranlage Siegburg-Schreck zugeleitet. Die Stadt Siegburg hatte für die notwendige Auslegung dieser Kläranlage Landeszuschüsse erhalten, die auch die Zuleitungen aus dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid berücksichtigten. Über die Aufnahme und Behandlung des Abwassers aus dem Netzbereich 5 bestand zwischen Siegburg und Neunkirchen-Seelscheid eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Im Zuge der verschärften Anforderungen an die Reinigungsleistung von Kläranlagen stellte sich dann heraus, dass wegen fehlender Leistungsfähigkeit des Vorfluters der Kläranlage Siegburg-Schreck eine Ertüchtigung dieser Anlage nur möglich gewesen wäre, wenn mit hohem Kostenaufwand ein Ablaufsammler bis ins Siegtal bei Siegburg-Seligental gebaut worden wäre.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Stadt Siegburg haben ergeben, dass ein Verzicht auf die Kläranlage Siegburg-Schreck und die Zuleitung des dort anfallenden Abwassers zur ZABA Sankt Augustin kostengünstiger ist. In einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat sich die Stadt Siegburg gegenüber der Gemeinde verpflichtet, das anfallende Abwasser durch ihr Netz der ZABA Sankt Augustin zuzuleiten.

Die Übergabe des Schmutzwassers an die Stadt Siegburg erfolgt unmittelbar an der Gemeindegrenze in der Siegburger Straße. Um eine ständige Kontrolle der zugeleiteten Wassermengen und der enthaltenen Schmutzfracht zu gewährleisten, wurde eine Dauermeß- und -analysestation errichtet.

Der Netzbereich 5 umfasst die Ortslagen Bruchhausen, Herkenrath, Pohlhausen, Straßen, Wahn und Hochhausen. Alle Bereiche können nur mit Hilfe von 10 Pumpstationen  entwässert werden.

 

Einzugsbereiche der ZABA Sankt Augustin:

Bruchhausen, Herkenrath, Pohlhausen, Straßen, Wahn , und Hochhausen

Schmutzwasser:

 Pumpstation Hochhausen, Hochkreuz
 Pumpstation Wahn, Wahner Weg
 Pumpstation Wahn, Im Grund
 Pumpstation Straßen, Drei-Kronen-Straße
 Pumpstation Pohlhausen, Kleinfeldstraße
 Pumpstation Pohlhausen, Schulwald
 Pumpstation Pohlhausen, Scheider Straße
 Pumpstation Bruchhausen, Bruchhausener Straße
 Pumpstation Herkenrath, Herkenrather Straße
 Pumpstation Herkenrath, Steinberg
zum
Netz der Stadt Siegburg
zur
Kläranlage ZABA Sankt Augustin

Niederschlagswasser:

In kleineren Bereichen der Ortslagen
Hochhausen und Pohlhausen
bestehen Regenwasserkanäle.

In den übrigen Bereichen beseitigen
die Grundstückseigentümer das Regenwasser selbst.

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