Wasserzähler

Austausch von Hauswasserzählern

Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Eichgesetzes vom 25.07.2013 in Verbindung mit Anlage 7 Nr. 5.5.1 der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Seite 70) sind Wasserzähler, die zur Kaltwassermessung eingesetzt werden, alle 6 Jahre auszuwechseln. Das Alter der Zähler wird beim Wasserwerk per EDV erfasst. So werden jährlich automatisch alle Wasserzähler ausgegeben, die in dem laufenden Jahr gewechselt werden müssen. Die Angabe ob Ihr Zähler getauscht werden muss, finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Arbeiten werden durch Personal des Wasserwerks durchgeführt, die sich entsprechend ausweisen können. Sollten Sie nicht zuhause anzutreffen sein, werden Sie per Postkarte über den anstehenden Wechsel informiert und können telefonisch einen Termin zum Austausch vereinbaren.

Austausch von Gartenwasserzählern

Ebenso wie die Hauswasserzähler sind auch die Gartenwasserzähler alle 6 Jahre auszutauschen. Sollte bei Ihrem Zähler die turnusmäßige Wechslung anstehen, werden Sie vom Wasserwerk schriftlich informiert, dass dieser zu wechseln ist. Sie sollten dann innerhalb einer vorgegebenen Frist Ihren Zähler von einem Installateur Ihrer Wahl austauschen lassen. Nach dem Wechsel wird der neue Zähler von einem Mitarbeiter des Wasserwerks verplombt und der Zählerstand des alten Zählers abgelesen. Nach Durchführung der Arbeiten durch ein Unternehmen Ihrer Wahl melden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich zur Terminabstimmung und halten Ihren alten Zähler zur Ablesung bereit.

Bitte bedenken Sie, dass ohne turnusmäßigen Wechsel automatisch die Vergünstigung der Abwassergebühren für das laufende Jahr entfällt.

Gartenzähler müssen gemäß § 32 MessEG auf der Homepage des Eichamtes von Ihnen angezeigt werden.

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Jährliche Ablesung der Wasserzähler

Zur Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung ist es notwendig, dass einmal jährlich die Wasserzählerstände abgelesen werden. Die Ablesung erfolgt seit dem Jahr 2003 im Wege des sogenannten Selbstableseverfahrens. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer im Dezember von der Gemeinde angeschrieben werden, mit der Bitte, auf einer dem Schreiben beigefügten Antwortpostkarte den Zählerstand mitzuteilen. Diese Zählerstandsmitteilung ist während des Erfassungs-Zeitraums im Dezember / Januar zudem auch per Internet über diese Homepage möglich: Zählererfassung

Benötigt werden folgende Angaben, die Sie auf Ihrer Wasseruhr ablesen können (siehe Schaubild) :

  • Zählerstand (Ziffernfeld im oberen Bereich der Wasseruhr)
    Als Wasserzählerstand übernehmen Sie bitte die 5 Ziffern, die vor der Angabe m³ erscheinen. Hierbei ist es unerheblich, welche Farben die einzelnen Felder haben. Als Vergleichswert finden Sie in der Eingabemaske den zuletzt abgelesenen Wasserzählerstand.
  • Zählernummer (unter dem Ziffernfeld oder auf dem Metallring eingeprägt)
    Lassen Sie bei der Eingabe etwaige vorstehende Buchstaben bitte weg. 

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