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Bericht über die Ratssitzung am 3. Juli 2018

Meldung vom

Berichte aus Rat und Ausschüssen

An dieser Stelle berichten wir über Beratungen und Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse. Es handelt sich um Themenauszüge. Die vollständigen Sitzungsunterlagen (Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Protokolle) finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid unter:
www.nk-se.de/ratsinformationen/ratsinformationssystem/

 

Ratssitzung am 3. Juli 2018

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat wieder über viele Angelegenheiten beraten und verschiedene Beschlüsse gefasst.

Interkommunale Zusammenarbeit im Ordnungsaußendienst

So wurde beispielsweise entschieden, dass sich die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid mit den Städten Lohmar und Sankt Augustin sowie den Gemeinden Eitorf, Much, Ruppichteroth und Windeck zusammenschließt, um einen gemeinsamen Ordnungsaußendienst in den Abend- und Nachtstunden zu finanzieren.

Hintergrund ist, dass die Polizei, welche bisher die Einsätze gegen Ruhestörungen in den Abend- und Nachtstunden durchgeführt hat, aufgrund neuer Aufgaben (Bekämpfung von Terrorismus Salafismus, Reichsbürgern; allgemeine Sicherheitsbedrohung) bei gleichzeitiger Personalknappheit diese Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann.

Da gemäß dem Ordnungsbehördengesetz die örtliche Ordnungsbehörde – sprich das Ordnungsamt der Gemeinde ­– zuständig ist, ist die Aufgabe nun wieder originär durch die Gemeinde zurück zu übernehmen. Die betroffenen Kommunen und die Kreispolizeibehörde haben in den vergangenen zwei Jahren nach einer Lösung gesucht, wie die Aufgaben künftig zwischen diesen verteilt werden können. Im Ergebnis konnten die kommunalen Einsatzzeiten auf das Wochenende begrenzt werden. Jedoch sind gerade kleinere Kommunen wie Neunkirchen-Seelscheid nicht in der Lage, diese Aufgabe mit eigenem Personal und entsprechender Sachmittelausstattung zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zu bewältigen.

Daher wurde eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Sankt Augustin und Windeck vereinbart und nun auch im Rat beschlossen. Die Stadt Lohmar wird hierzu die notwendige Personal- und Sachmittelausstattung bereitstellen und die Aufgabe für die genannten Kommunen federführend wahrnehmen. Die Abrechnung der Personal- und Sachkosten erfolgt entsprechend den jeweiligen Einwohnerzahlen. Diese zusätzlichen Kosten in Höhen von rund 24.000 € im Jahr sind für die Gemeinde schmerzhaft, aber vergleichsweise weitaus wirtschaftlicher, als wenn die Gemeinde hierfür eigenes Personal (drei Mitarbeiter sind zusätzlich erforderlich) einstellen müsste.

Erhebung von Elternbeiträgen „Offene Ganztagsschule“ und „Außerschulische Betreuung von 7 –  14 Uhr“

Die Gemeinde hatte Ende letzten Jahres eine Umfrage unter den Eltern der Grundschulkinder und den Eltern der Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr gemacht, um den tatsächlichen Bedarf und die Entwicklungen des Elternwillens hinsichtlich der Kinderbetreuung zu erfassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass vermehrt der Wunsch nach einem Betreuungsangebot „7 – 14 Uhr“ besteht, welches die Gemeinde in dieser Sitzung mit dem Beschluss der neuen Satzung nun ab dem 01.08.2018 anbietet. Das bisherige Angebot „8 – 13 Uhr“ entfällt gleichzeitig.

Da es sich bei der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) und der „Außerschulischen Betreuung von 7 –  14 Uhr“ nicht um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, dürfen diese für die Gemeinde kein Verlustgeschäft darstellen. Hierzu ist es erforderlich, immer den nach der Gesetzeslage höchsten Beitragssatz zu fordern. Vor allem, wenn man das Freizeitangebot der OGS in seiner Qualität nicht reduzieren möchte. Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte außerdem im Hinblick auf die angespannte Finanzlage der Gemeinde geraten, die Geschwisterermäßigung zu reduzieren.

Der Rat ist der Gebührenanhebung und der Elternbeitragssatzung für die „Außerschulische Betreuung von 7 – 14 Uhr“ insgesamt gefolgt, jedoch nicht dem Wegfall der Geschwisterermäßigung. Damit bleiben diese in den außerschulischen Betreuungsangeboten wie bisher bestehen. Eine ausgleichende Ersparnis ist nun an anderer Stelle im Haushalt der Gemeinde im Bereich der sogenannten „freiwilligen Leistungen“ zu erbringen.

Sportanlagen in der Gemeinde

Gemäß Beschluss über den Haushaltssanierungsplan im Jahr 2012 sollte die Sportplatzfläche Höfferhof veräußert und an anderer Stelle eine neue Anlage gebaut werden. Durch die Rekommunalisierung der Gemeindewerke und die damit verbundenen Einsparungen wurde diese Maßnahme aus dem Haushaltssanierungsplan gestrichen. Der Verkauf des Sportplatzes Höfferhof zugunsten der Schaffung neuer Wohnbauflächen – wie seinerzeit durch den Gemeinderat beschlossen – ist damit hinfällig.

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen ihrer überörtlichen Prüfung den Bedarf an Außensportanlagen im Gemeindegebiet ermittelt: Unter Berücksichtigung der Nutzung der Sportanlagen durch Schulen und Sportvereine kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Bedarf durch zwei Sportanlagen abgedeckt werden kann. Im Rahmen eines Ortstermins am 12.06.2018 auf der Sportanlage Höfferhof wurde zudem seitens einer Mitarbeiterin des Schulreferats der Bezirksregierung festgestellt, dass der Platz die Anforderungen an einen von der Gesamtschule geplanten Leistungskurs Sport erfüllt, sofern die Gemeinde die notwendige laufende Unterhaltung im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten weiterhin durchführt.

Aufgrund dieser Fakten sah die Verwaltung keinen finanziellen Spielraum für eine Modernisierung des Sportplatzes Höfferhof bzw. für eine Erweiterung der Sportanlage Breitscheid zu diesem Zeitpunkt. Entsprechend den Empfehlungen von Gemeindeprüfungsanstalt und Bezirksregierung hat die Verwaltung dem Rat vorgeschlagen, den Sportplatz Höfferhof nicht zu modernisieren, sondern lediglich die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Diesem Beschlussvorschlag ist der Rat mehrheitlich nicht gefolgt. Der vorhandene Tennenbelag des Platzes soll nun durch einen Naturrasen und die vorhandene Laufbahn durch eine neue Tartanbahn ausgetauscht werden. Im Zuge dessen wird voraussichtlich auch eine Erneuerung der Drainage und der Niederschlagswasserableitung erforderlich. Die Kosten für eine Modernisierung des Platzes werden auf rd. 1,5 Mio. € geschätzt. Nicht beschlossen wurde hingegen die ebenfalls beantragte Erweiterung des Sportplatzes Breitscheid um einen weiteren Fußballplatz.

Die Gemeinde müsste die Mittel für eine Modernisierung des Sportplatzes Höfferhof durch eine Kreditaufnahme aufbringen. Dadurch würde die Verschuldung der Gemeinde weiter in die Höhe getrieben. Die Bezirksregierung, die für die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes zuständig ist, hat der Gemeinde bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass sie die Kosten, die aus einer Modernisierung in künftigen Jahren durch Zinsen und Abschreibungen entstehen, über zusätzliche Einsparungen oder Einnahmesteigerungen ausgleichen muss.

Die zuständigen Aufsichtsbehörden beim Rhein-Sieg-Kreis und bei der Bezirksregierung sind nun am Zug, die geltende Beschlusslage in haushaltsrechtlicher und bauplanungsrechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Die Bezirksregierung hat die Gemeinde bereits um Stellungnahme gebeten, da die Beschlusslage im Widerspruch zu der o. g. Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt steht. Der Kreis wird darüber hinaus gebeten, sich zu dessen widersprüchlichen Aussagen bezüglich der Frage zu äußern, ob für die Modernisierung eine Baugenehmigung erforderlich ist und eine solche vor dem Hintergrund, dass das Areal im Flächennutzungsplan für Wohnbebauung vorgesehen ist, erteilt werden könnte.

Im Hinblick darauf, dass die Gemeinde wegen des geplanten und notwendigen neuen Feuerwehrhauses nun ebenfalls vor großen finanziellen Herausforderungen steht, stellt eine Modernisierung des Sportplatzes Höfferhof eine erhebliche zusätzliche Belastung dar.