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Grabschmuck auf naturnahen Bestattungsflächen nicht erlaubt

Meldung vom

Auf den gemeindlichen Friedhöfen in Neunkirchen und Seelscheid sind seit einiger Zeit Flächen für die Beisetzung von Totenasche im Wurzelbereich von Bäumen ausgewiesen.

Es handelt sich dabei um eine naturnahe Bestattungsform. Dementsprechend ist auch das Umfeld naturbelassen geprägt. Die Bäume und die Bestattungsflächen sind bewusst schlicht gehalten und erhalten keine individuelle gärtnerische Gestaltung.
Um diesen Gesamteindruck zu bewahren, werden notwendige Pflegeschnitte und das Mähen der Grünbereiche ausschließlich von der Friedhofsverwaltung veranlasst. Für Angehörige entfällt dementsprechend die Grabpflege im herkömmlichen Sinne.  

Leider kommt es mittlerweile häufiger vor, dass auch auf diesen Bestattungsflächen Blumenschmuck, Kerzen, Bilder oder sonstige Andenken abgelegt werden. Dies ist hier jedoch nicht zulässig, so regelt es die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Zugleich entsteht dadurch ein erheblicher Mehraufwand für die Friedhofsmitarbeiter/innen, die vor jedem Grünpflege-Einsatz zunächst Grabschmuck abräumen müssen. Das Ablegen von Grabschmuck auf diesen Flächen steht prinzipiell nicht im Einklang mit dem Konzept dieser Bestattungsart und dem naturnahen Charakter dieser Bereiche. Die Friedhofsverwaltung ist deswegen gehalten, die abgelegten Gegenstände umgehend abräumen zu lassen.

Blumen, Kränze, Grabkerzen und ähnliches werden meist unmittelbar entsorgt. Sonstige Gegenstände (Bilder oder ähnliches) werden bis zu zwei Wochen nach der Beisetzung bei der Friedhofsverwaltung gelagert. In diesem Zeitraum können die Erinnerungsstücke dort noch abgeholt werden, danach erfolgt die endgültige Entsorgung. Die Friedhofsverwaltung bittet dafür um Verständnis. 

Damit das gewünschte naturnahe Erscheinungsbild dieser besonderen Bestattungsbereiche bewahrt werden kann, bittet die Friedhofsverwaltung dringend um Einhaltung der kommunalen Friedhofs- und Bestattungssatzung.