Aktuelle Nachrichten und Informationen

Berichte aus Rat und Ausschüssen

Meldung vom

An dieser Stelle berichten wir über Beratungen und Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse. Es handelt sich um Themenauszüge. Die vollständigen Sitzungsunterlagen (Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Protokolle) finden Sie  hier

 

Energie-, Umwelt- und Planungsausschuss (EUPA) am 04.09.2018

Wohnungsbauförderung

Der EUPA hat Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung für den Bebauungsplan Stehlsiefen/Eischeider Straße beschlossen. Sollten dort künftig Wohngebäude ab vier Wohneinheiten geplant sein, dürften diese nur errichtet werden, wenn sie mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten. Der EUPA beschloss mehrheitlich, den entsprechenden Passus in die Festsetzungen zum Bebauungsplan „Stehlsiefen/Eischeider Straße“ aufzunehmen. 

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde sowie

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 N "Gästehäuser Eischeid-Süd"

Um für eine Fläche im Süden Eischeids die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Gästehäusern schaffen zu können, ist zunächst eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, in dem die vorgesehene Fläche derzeit noch als „Fläche für die Landwirtschaft„ und „Dorfgebiet“ dargestellt ist. Zukünftig soll diese Fläche als „Sondergebiet für die Fremdenbeherbergung“ dargestellt werden.

 

Um die geplanten Gästehäuser errichten zu können, ist neben der Änderung des Flächennutzungsplanes außerdem die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich erforderlich. Darin ist die beabsichtigte Nutzung zu konkretisieren.

Der EUPA fasste mehrheitlich den Beschluss, für beide Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes) die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einzuleiten.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger über den Stand der planerischen Entwürfe informieren und aktiv eigene Anregungen einbringen, die im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind. Die Abwägungsentscheidung wird durch die Verwaltung vorbereitet. Die geäußerten privaten und öffentlichen Belange müssen dabei gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden. Die zuständigen Gremien treffen dann die endgültige Abwägungsentscheidung. 

Begleitend zu den vorgeschriebenen Verfahrensschritten wird die Verwaltung eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger von Eischeid anbieten, um der Anwohnerschaft das Bauvorhaben näher zu erläutern.

Bebauungsplan „Schöneshof, Erlenbitze“

Der EUPA beschloss die Offenlage für das Verfahren einzuleiten. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Wohnbebauung zu schaffen. Auf der Basis der vorliegenden Planunterlagen wird nun die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Leienkreuz"

Die Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes für den gennannten Bereich wurde vertagt. Hintergrund ist, dass derzeit die Überarbeitung des Regionalplanes stattfindet. Der Regionalplan ist eine übergeordnete Gesamtplanung, die für eine größere Planungsregion aufgestellt wird (mehrere Kreise bzw. den gesamten Regierungsbezirk Köln).

Im Regionalplan werden beispielsweise konkrete Bereiche ausgewiesen, in denen Siedlungstätigkeit zugelassen wird. Um den Flächennutzungsplan der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid anpassen zu können, muss zunächst feststehen, welche Bereiche im Regionalplan als mögliche Wohnbauflächen dargestellt werden. Erst danach können verbindliche Beschlüsse auf kommunaler Ebene gefasst werden.

 

Charta für die gemeinsame Zukunftsstrategie

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid unterstützt den Abschluss einer gemeinsamen Charta mit den Kommunen Overath, Hennef, Much und Ruppichteroth. Ziel ist es, sich auf interkommunaler Basis mit den Herausforderungen und den Chancen des Wachstums als Wohnstandorte zu befassen. Neben dem Thema Wohnraumbedarf soll auch die Verkehrsentwicklung betrachten werden.

 

Um den Anforderungen der Zukunft gerecht werden zu können, sollen gemeinsame Strategien und Konzepte erarbeitet werden. Ein erster Projektsteckbrief ist bereits formuliert worden und könnte gegebenenfalls bei der Regionale-Agentur im Rahmen der Regionale 2025 als Projektvorschlag eingereicht werden. Grundlage dafür ist jedoch, dass die betroffenen Kommunen zunächst dem Abschluss einer gemeinsamen Charta zustimmen.

Hinweis in eigener Sache: Entgegen jedweder Spekulationen wurde hier nicht etwa der Bau einer Seilbahn beschlossen! Vielmehr geht es um eine Machbarkeitsstudie, die die Verkehrsentwicklung der beteiligten Kommunen in den Blick nimmt. 

Werbebanner im Gemeindegebiet

Gemäß der Sondernutzungssatzung der Gemeinde ist das Aufhängen von Werbebannern im öffentlichen Raum nur an bestimmten Stellen zulässig. Durch diese Regelung soll der „Wildwuchs“ an Bannerwerbung eingedämmt werden, mit dem Ziel das Erscheinungsbild des Ortes aufzuwerten. An vier Stellen im Gemeindegebiet sind spezielle Metallständer montiert worden, an denen Bannerwerbung ausschließlich zulässig ist. Die gewählten Standorte liegen alle an stark frequentierten Bereichen, die eine große Werbewirksamkeit gewährleisten.

Damit das neue Konzept funktioniert, wird die Verwaltung die Öffentlichkeit über die neuen Nutzungsmöglichkeiten und –bedingungen informieren. 

Nicole SanderBürgermeisterin