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Hundebestandsaufnahme beginnt

Meldung vom

Nach der letzten Hundebestandsaufnahme im Jahre 2008 hat die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid erneut ein Unternehmen beauftragt, die Hunde im Gemeindegebiet zählen zu lassen. Immer wieder werden Hundehalterinnen und Hundehalter festgestellt, die ihre Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet haben. 

Im Interesse der ehrlichen Hundesteuerzahler und im Rahmen der Gleichbehandlung haben wir uns dazu entschlossen, eine erneute Hundebestandsaufnahme durchzuführen.

Dazu werden alle Haushalte in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Firma Springer Kommunale Dienste aus Düren aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 Uhr bis  20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs. 

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. 

Informationshalber möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Rechtsgrundlage zur Erhebung der Hundesteuer die Hundesteuersatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid vom 29.10.1998 in der Fassung vom 31.01.2013 bildet. Diese besagt, dass Gegenstand der Hundesteuer das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden.

Die fehlende Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Hundesteuersatzung ist auf der Homepage www.nk-se.de unter der Rubrik Bürgerinformationen/Orts-und Planungsrecht zu finden.  

Anmeldungen sind schriftlich oder persönlich beim Steueramt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Frau Prangenberg, Tel. 02247/303-201, michelle.prangenbergqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnneunkirchen-seelscheidde möglich.

Formulare stehen zusätzlich hier  zum Download zur Verfügung.