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Berichte aus Rat und Ausschüssen

Meldung vom

An dieser Stelle berichten wir über Beratungen und Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse. Es handelt sich um Themenauszüge. Die vollständigen Sitzungsunterlagen (Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Protokolle) finden Sie hier.

Sitzung des Schulausschusses am 07. November 2018

Sachstandsbericht Offene Ganztagsschulen
Die Leiterinnen der drei offenen Ganztagsschulen berichteten in der Sitzung unter anderem über ihre Erfahrungen seit der Einführung des neuen Betreuungsangebotes „Außerschulische Betreuung von 7 – 14 Uhr“. Zum 31.07.2018 wurde das bisherige Betreuungsangebot „Schule von 8-1 Uhr“ eingestellt und durch das neue Angebot „7 – 14 Uhr“ ersetzt. Diese Änderung ermöglicht den Eltern unter anderem bedarfsgerechtere Abholzeiten. Die neuen Zeitstrukturen führen im Betreuungsalltag allerdings dazu, dass für viele Kinder sehr individuelle Abholpläne vereinbart werden. Dies stellt die Betreuungskräfte vor große Herausforderungen. Außerdem wird deutlich, dass für manche Kinder die Verweilzeit bis 14 Uhr in der Einrichtung doch recht lange ist. Insbesondere im Hinblick darauf, dass bei dieser Betreuungsform keine Bildungsangebote oder sonstigen Aktivitäten vorgesehen sind. Damit auch diesen Kindern eine qualitativ hochwertige Ergänzung zu ihrem familiären Alltag geboten werden kann, soll diese Betreuungsform ebenfalls eine Tagesstrukturierung erhalten.

Der Schulausschuss beschloss, das neue Betreuungsangebot nach einem Jahr zu evaluieren und dann gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen. Hierzu soll ein Qualitätszirkel bestehend aus Elternvertretung, Schülervertretung, Schule und Gemeinde Optimierungsvorschläge erarbeiten.

Neuausrichtung der Inklusion
Die von der Landesregierung geplante Neuausrichtung der Inklusion hat unter anderem das Ziel, personelle Ressourcen an Standorten zu bündeln und so Qualitätsstandards zu sichern. Die Schulaufsicht kann an weiterführenden Schulen Gemeinsames Lernen einrichten. Zuvor ist jedoch die Zustimmung des Schulträgers (Kommune) einzuholen. Diese Schulen müssen bestimmte konzeptionelle, inhaltliche und personelle Qualitätsstandards erfüllen. Beispielsweise muss ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung vorhanden sein, die räumlichen Voraussetzungen müssen gegen sein, außerdem müssen dort Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung unterrichten.

An den Schulen des Gemeinsamen Lernens gilt künftig die neue Inklusionsformel: 25 – 3 – 1,5. Diese bedeutet, die Schulen nehmen in ihren Eingangsklassen durchschnittlich 25 Schüler/innen auf, davon durchschnittlich drei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Für jede dieser Klassen erhält die Schule eine halbe zusätzliche Personalstelle.

Der Schulausschuss beschloss, an der Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid das Gemeinsame Lernen einzuführen und erteilte die grundsätzliche Zustimmung zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung. Weitere Förderschwerpunkte bedürfen weiterhin einer Einzelfallentscheidung.

Die Neuausrichtung der Inklusion beginnt mit dem Schuljahr 2019/20 und wird dann zunächst in der Jahrgangsstufe 5 eingeführt und wächst schrittweise an bis zum Schuljahr 2024/25.
Dies hat zur Folge, dass die Klassenfrequenzrichtwerte künftig auf 25 Schülerinnen und Schüler abgesenkt werden, wodurch die Aufnahmekapazität an der Gesamtschule beeinflusst wird. Die Schule ist derzeit vierzügig ausgerichtet. Daraus ergibt sich künftig eine reguläre Aufnahmekapazität von durchschnittlich 100 Kindern (hiervon 12 mit sonderpädagogischem Förderbedarf) in den vier Eingangsklassen. Bisher lag die Aufnahmekapazität, abhängig von der Anzahl der aufgenommenen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, zwischen 108 und 120 Kindern. Die SPD-Fraktion hat in diesem Zusammenhang beantragt, eine 5-Zügigkeit an der Gesamtschule einzurichten, um die Folgen der Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes abzufangen. Die Entscheidung über diesen Antrag verwies der Schulausschuss an den Gemeinderat.

Schulentwicklungsplanung für die Gesamtschule
In der Sitzung wurde das Ergebnis der pädagogischen Konzept- und Raumbedarfsplanung für die Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid vorgestellt. Hinsichtlich des Raumprogramms wird deutlich, dass die Gesamtschule nach heutiger Betrachtung für die pädagogischen Anforderungen einer Gesamtschule im gebundenen Ganztag und in inklusiver Entwicklung nicht ausreichend ist. Insbesondere die aktuell von der Landesregierung geplante Neuausrichtung der Inklusion wird sich auf das Raumprogramm der Gesamtschule auswirken und zusätzlichen Raumbedarf erforderlich machen. Der Schulausschuss beschloss, die Verwaltung möge einen „Masterplan“ für die räumliche Zukunft der Gesamtschule ausarbeiten.  

Nicole Sander
Bürgermeisterin