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Kindertagesstättenplätze in Neunkirchen-Seelscheid

Meldung vom

Die bedarfsgerechte Planung von Betreuungsangeboten für Kinder ist ein wichtiger Beitrag zur familienfreundlichen Ausrichtung einer Gemeinde. In Neunkirchen-Seelscheid wird derzeit die aktuelle und künftige Bedarfssituation der Kita-Plätze diskutiert; nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Flüchtlingsproblematik. Dazu möchte ich Ihnen hier einige grundsätzliche Informationen zur Verfügung stellen: 

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass sich der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht gegen die Kindergarteneinrichtung selbst oder den Träger der Kindertagesstätte richtet, sondern gegen das für den Wohnort der Eltern zuständige Jugendamt. Folglich müssen Eltern, sofern sie über die Anmeldung in den einzelnen Kindergärten hinaus ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz anmelden wollen, dies dem zuständigen Jugendamt in schriftlicher Form mitteilen. Zum Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes zählen die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck.  

Das Kreisjugendamt in seiner Funktion als örtlich zuständiger Jugendhilfeträger ermittelt in regelmäßigen zeitlichen Abständen die Bedarfe an einer möglichen Tagesbetreuung und erstellt auf der Grundlage dieser Feststellungen eine sogenannte Kita-Bedarfsplanung für die jeweiligen Kommunen. Bezogen auf die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid kommt das Kreisjugendamt im Rahmen der Planung für die nächsten zwei Jahre zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Gesamtbedarf von bis zu vier Gruppen bzw. für bis zu 80 Kinder im Gemeindegebiet besteht.  

Im Bereich Seelscheid fehlen derzeit zwei Gruppen und in den Bereichen Pohlhausen und Neunkirchen ist ein Bedarf für jeweils eine zusätzliche Gruppe vorhanden. Das zusätzlich erforderliche Platzangebot in Neunkirchen, wird über einen Anbau an der Kindertageseinrichtung Aktion Kindergarten e.V.  realisiert.  

Im Bereich Pohlhausen werden über eine bis zum 31.07.2016 befristete Reaktivierung des alten Kindergartengebäudes an der Heckenhofstraße insgesamt 25 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Weitere Betreuungsplätze können ebenfalls befristet und übergangsweise in der bestehenden Einrichtung der Initiative Kindergarten e. V. Pohlhausen eingerichtet werden.

Hinsichtlich des Bedarfes in Bereich Seelscheid werden zurzeit noch Gespräche mit einem Träger einer Kindertagesstätte geführt. Sollten diese zu einem positiven Abschluss kommen, könnten auch in Seelscheid zwei Gruppen (hiervon eine altersgemischt) eingerichtet werden.

Wie wird der Bedarf ermittelt?

Zur Feststellung der voraussichtlichen Anzahl der zu betreuenden Kinder und den dafür benötigten Platzbedarf, werden zum einen die Anmeldeergebnisse des jeweils laufenden Kindergartenjahres herangezogen sowie statistische Auswertungen genutzt. 

In Neunkirchen-Seelscheid sind dazu folgende Bedarfsveränderungen aufgetreten, die einen zusätzlichen Platzbedarf verursachen:

Schulrückstellungen:                         10 Kinder

Zuzug von Familien:                          20 Kinder

Flüchtlings- und Asylantenkinder:     15 Kinder (im Alter von 3 bis 6 Jahren)

Kinder aus anderen Kommunen (Wohnort der Familien nicht in der Gemeinde):  43 Kinder 


Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid begleitet die Kindergartenbedarfsplanung des Kreisjugendamtes und setzt sich dafür ein, dass in erster Linie Betreuungsplätze für Kinder aus der Gemeinde bereitgestellt werden.

Derzeit ist es so, dass 43 Plätze von Kindern aus anderen Gemeinden belegt werden. Damit ist bereits das Platzangebot von bis zu zwei Gruppen gebunden, die von der Gemeinde mitfinanziert werden, jedoch nicht den Kindern aus der Gemeinde zugutekommen.

Perspektivisch ist insgesamt jedoch mit einem dauerhaften Bedarf von bis zu drei zusätzlichen Gruppen im Gemeindegebiet zu rechnen. Um diese zusätzlichen Plätze dauerhaft bieten zu können, werden derzeit verschiedene Lösungsansätze seitens des Kreisjugendamtes und unter Beteiligung der Gemeinde geprüft.

Die Gemeinde hat bereits Soforthilfe für die weitere Nutzung des alten Kindergartengebäudes in Pohlhausen angeboten. Das Gebäude ist jedoch in keinem bautechnisch guten Zustand und es erfordert erheblichen finanziellen Aufwand, um das marode Gebäude in einen bautechnisch aktuellen und sicheren Zustand zu bringen. Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist eine Sanierung des Bestandsgebäudes bereits grundsätzlich nicht zu favorisieren.

Zum Hintergrund:

Seit dem Jahr 2012 nimmt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am Stärkungspakt Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) teil. Neben den Konsolidierungshilfen des Landes muss die Gemeinde eigene Maßnahmen ergreifen, um wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Unter anderem beinhaltet deswegen der Haushaltssanierungsplan neben vielen Einsparmaßnahmen auch Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung.

Die Veräußerung des Grundstücks in der Heckenhofstraße ist Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes, den der Gemeinderat in 2012 beschlossen hat.

Der Verkauf war bereits für das Jahr 2016 vorgesehen, jedoch aufgrund der aktuellen Kita-Situation wurde ein Aufschub des Verkaufs bis 2017 durch die Bezirksregierung ausnahmsweise genehmigt.  

Wie geht es jetzt weiter?

Aktuell werden Gespräche mit potenziellen Investoren für das Grundstück geführt. Über den weiteren Verlauf informiert die Verwaltung.