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Am 26. Mai 2019 ist Europawahl

Meldung vom

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wird in der Europäischen Union gewählt. In den meisten Mitgliedstaaten wird an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt. Durch die mehrtätige Zeitspanne soll jedoch gewährleistet werden, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In Deutschland hat die Bundesregierung den 26. Mai 2019 für die Europawahl festgelegt. 

Wer darf wählen?

Am 26. Mai 2019 haben wahlberechtigte Deutsche die Möglichkeit, an der Europawahl teilzunehmen. Aber auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten, die in Deutschland wohnen, können hier wählen.

Sie dürfen wählen, wenn Sie:

  •       mindestens 18 Jahre alt sind,

  •          die deutsche Staatsangehörigkeit haben,

  •          EU-Staatsbürger sind und in Deutschland wohnen und im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen sind.

Was müssen Staatsbürger anderer EU-Staaten beachten:

Setzen Sie sich mit ihrem örtlichen Wahlamt (Stadt-/Gemeindeverwaltung) in Verbindung und lassen Sie sich ins Wählerverzeichnis aufnehmen. Nur wenn Sie im Wählerverzeichnis registriert sind, dürfen Sie in Deutschland an der Europawahl teilnehmen bzw. können Briefwahlunterlagen für die Wahl beantragen. 

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Alle, die wählen gehen, entscheiden mit, wer uns im Europäischen Parlament vertritt.

Ihre Stimme ist wichtig. Nutzen Sie Ihre Möglichkeit mitzuentscheiden.

Weitere Infos finden Sie hier:

www.europarl.europa.eu/germany/de/europa-und-europawahlen/europawahlen-2019

www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019.html

www.bpb.de/politik/wahlen/europawahl-2019/