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Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Meldung vom

Der Rat der Gemeinde hat am 09.04.2019 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Neunkirchener Frühling“ im Ortsteil Neunkirchen beschlossen. Die Verordnung ist durch Aushang am Rathauseingang in Neunkirchen und im Bürgerbüro Seelscheid, Driescher Straße 2, bekannt gemacht. Außerdem ist die Verordnung auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid einzusehen.


Neunkirchen-Seelscheid, den 11.04.2019
Die Bürgermeisterin

gez. Sander