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Kontrollen im Siebengebirge: Auch Mountainbike-fahrende müssen sich an Regeln halten

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Seit dem Jahr 2013 stellt der Wegeplan im Siebengebirge klar: Besucherinnen und Besucher dürfen nur entsprechend gekennzeichnete Wege begehen oder befahren. So kennzeichnet ein rotes Dreieck einen Wanderweg, ein gelbes Dreieck erlaubt das Radfahren, blaue Dreiecke markieren Reitwege. Ehemalige Pfade und Wege ohne Markierung dürfen nicht genutzt werden, querfeldein marschieren oder fahren ist ohnehin untersagt. 

Leider halten sich nicht alle Erholungssuchenden im Siebengebirge an diese Regeln. In der letzten Zeit häuften sich bei den zuständigen Behörden besonders die Klagen über Fahrerinnen und Fahrer von Mountainbikes sowie über freilaufende Hunde im ältesten Waldnaturschutzgebiet Deutschlands. Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises entschloss sich daher, zusammen mit dem Forstamt Rhein-Sieg-Erft und den Ordnungsämtern der Städte Bad Honnef und Königswinter Kontrollen durchzuführen. Dabei wurden in mehreren Fällen Verwarngelder für Verstöße gegen die Naturschutzgebietsregeln erhoben. 

Zehn Bikerinnen und Biker wurden angehalten und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Sie erwarten jetzt einen Bescheid über ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. Ein 16-jähriger Fahrer musste sogar zweimal verwarnt werden. Die Reaktionen auf die unangekündigte Kontrollaktion waren unterschiedlich: Einige zeigten sich einsichtig und akzeptierten das Verwarngeld, andere beschwerten sich und wollten nicht verstehen, dass auch sie sich im Siebengebirge an Regeln zu halten haben. 

Rund 104 Kilometer Radwege stehen den Bikerinnen und Bikern im Siebengebirge zur Verfügung. Trotzdem werden "illegale Trails" genutzt. Die Folgen: Wurzelschäden an Bäumen und Erdreichabspülungen sowie Beinaheunfälle mit Wanderern. Hinzu kommen bis zu fünf von freilaufenden Hunden gewilderte Rehe jährlich. 

"Das ist so nicht mehr hinnehmbar" betont Rainer Kötterheinrich vom Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. "Wir möchten, dass sich die Menschen im Siebengebirge erholen können. Doch es ist in erster Linie ein Naturschutzgebiet, und da gelten Regeln!" Thomas-Hans Deckert vom Forstamt Rhein-Sieg-Erft ergänzt: "Wenn die Besucherinnen und Besucher des Siebengebirges trotz aller öffentlichen Appelle keine Toleranz gegenüber der in Europa einzigartigen Natur zeigen, frage ich mich, wie weit die Toleranzgrenze der Naturschutz- und Forstbehörden dann noch reichen soll." 

Naturschutz- und Forstbehörde kündigten weitere Aktionstage im Siebengebirge und in anderen Schutzgebieten des Rhein-Sieg-Kreises an.