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Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2020 und des Haushaltssanierungsplanes 2012-2021

Meldung vom


Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid für das Haushaltsjahr 2020 mit den Anlagen wurde dem Rat der Gemeinde am 17.12.2019 zugeleitet.


Gern. § 80 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung steht der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit Anlagen ab 20.12.2019 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) im Rathaus, Hauptstraße 78, Zimmer 107, zur Verfügung. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Einsichtnahme.


Einwohner oder Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.


Die Einwendungen können sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift erhoben werden bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 107, Hauptstr. 78, in Neunkirchen, 53819 Neunkirchen-Seelscheid.
Über die Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in öffentlicher Sitzung.

Neunkirchen-Seelscheid, den 18.12.2019

Sander