Aktuelle Nachrichten und Informationen

Coronaschutzverordnung: Was ändert sich ab 30. Mai 2020

Meldung vom

Ab Samstag, 30. Mai 2020 werden in Nordrhein-Westfalen weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft treten. Unter anderem betrifft dies folgende Bereiche:


Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden dahingehend weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort. Auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen ist verlängert worden bis vorerst zum 15.06.2020.

Picknicken und Grillen

Im Hinblick auf das bevorstehende Pfingstfest dürfte von Interesse sein, dass das Picknicken im öffentlichen Raum wieder erlaubt ist – jedoch unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen und des Mindestabstands. Das Grillen im öffentlichen Raum bleibt allerdings weiterhin untersagt.

Sport

Der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum ist unter Auflagen möglich. Dazu gehören geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern – auch in Dusch-, Wasch- und Umkleideräumen.

Kontaktsport ist wieder möglich unter folgenden Einschränkungen:

Ab dem 30. Mai 2020 dürfen Personen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, also z.B. eine Gruppe von bis zu zehn Personen, Kontaktsport ohne Mindestabstand im Freien wieder betreiben, wenn geeignete Vorkehrungen z. B. zur Hygiene und zum Infektionsschutz getroffen werden.

Darf Sport wieder vor Zuschauern stattfinden?

Wenn die oben genannten Hygieneauflagen erfüllt werden, dürfen ab 30. Mai wieder bis zu 100 Zuschauer eine Sportanlage betreten.

Sind sportliche Wettbewerbe wieder möglich?

Im Breiten- und Freizeitsport auf und außerhalb von öffentlichen oder privaten Sportanlagen sind Wettbewerbe im Freien ab dem 30. Mai 2020 zulässig, wenn ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorliegt. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. 

Veranstaltungen und Versammlungen

Veranstaltungen und Versammlungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ganz konkret auch politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Wahlkampfständen, Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen sowie Blutspendetermine sind unter Auflagen zulässig.

Ebenfalls unter Auflagen stattfinden dürfen Sitzungen von Gremien und Tagungen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Gemeinschaften, Parteien oder Vereinen sowie Schulveranstaltungen ohne geselligen Charakter.

Großveranstaltungen sind weiter untersagt

Bis mindestens zum 31. August 2020 sind Großveranstaltungen untersagt. Darunter sind vor allem Volksfeste, Jahrmärkte, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen zu verstehen.

Kultureinrichtungen
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

Ferienangebote
Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

Messen, Kongresse, Tagungen
Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

 

Die neue Coronaschutzverordnung (Coronaschvo) können Sie hier einsehen. Ebenso auch die aktuellen Informationen zu den Hygiene- und Infektionsschutzstandards.