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Halt- und Parkverbote beachten

Meldung vom

Mit der Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ab dem 28.04.2020 wurden auch einige Tatbestände des Bußgeldkataloges angepasst. Die neuen Vorschriften sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer genauer anschauen, denn bei bestimmten Verstößen drohen teils deutlich höhere Verwarn- bzw. Bußgelder.

Wer hat sich nicht schon über einen Strafzettel wegen Falschparkens geärgert? Gerade beim Halten oder Parken läuft man schnell Gefahr, ein Verwarngeld zu erhalten. Das Falschparken ist jedoch kein Kavaliersdelikt, denn oftmals stellt ein falsch geparktes Fahrzeug eine Behinderung und nicht selten auch ein gefährliches Hindernis dar.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog sind diese Vergehen nun bundesweit deutlich schärfer zu ahnden als bisher. Hier einige Beispiele:

Parken im absoluten Halteverbot (25 €)

Parken ohne Benutzung der vorgeschriebenen Parkscheibe  (20 €)

Unzulässiges Halten in zweiter Reihe (55 €)

Parken auf Geh- oder Radwegen (55 € )

Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz (55 €)

Parken in oder vor einer Feuerwehrzufahrt (55 €)

Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge (55 €).

Erfolgt durch das Parkverhalten außerdem eine Behinderung, kann dies zusätzlich gegebenenfalls eine Meldung beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg zur Folge haben.

In Neunkirchen-Seelscheid haben leider bereits einige Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen mit den neuen Vorschriften machen müssen. Deswegen sei an dieser Stelle noch einmal deutlich auf die Beachtung der neuen Regelungen hingewiesen. Unsere Ordnungshüter sind verpflichtet, die neuen Gebührensätze anzuwenden. Ersparen Sie sich den Ärger und die Kosten und verhalten Sie sich entsprechend der Beschilderungen. Vielen Dank!

Ausführliche Infos zu den neuen Vorschriften finden Sie unter: www.bmvi.de/