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Corona: Lüftungssituation an den gemeindlichen Schulen

Meldung vom

Seit dem 02.11.2020 gelten die Bestimmungen der neuen Coronaschutzverordnung. Die zahlreichen, neuen Einschränkungen in unserem Alltag dienen nicht zuletzt dazu, Schulen und Kindergärten offen zu halten, um den Kindern ihr Recht auf Bildung gewährleisten zu können. Damit einher geht allerdings auch die Frage, wie Schülerinnen und Schüler und Lehrende an Schulen bestmöglich geschützt werden können. Vielfach fragen sich Eltern, ob in den Klassenräumen ausreichende Vorkehrungen hierzu getroffen werden.

Richtig lüften:

Die Lüftungsempfehlungen des Umweltbundesamtes sehen vor, dass während des Unterrichts alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet wird. Zudem soll nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pausendauer gelüftet werden, auch während der kalten Jahreszeit.

Ein Dauerlüften von schulischen Räumen stellt in der kalten Jahreszeit allerdings keine Option dar und kann am Ende zu Erkältungen führen; daher sollte ein Stoß- bzw. Querlüften bevorzugt werden.

Lassen sich in Unterrichtsräumen die Fenster nicht öffnen, ist zu prüfen, ob und wie die Lüftungssituation verbessert werden kann. Grundsätzlich gilt jedoch, Räume, die nicht gelüftet werden können, sind aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet.
Diese Frage stellt sich allerdings für Klassen- und Fachräume in unseren gemeindlichen Schulen nicht, weil sich ausnahmslos in allen Räumen die Fenster vollständig öffnen lassen.

Mit einfachem Lüften werden neben den potentiell virenhaltigen Aerosolen auch CO2, chemische Stoffe und Feuchte effektiv aus der Luft entfernt. CO2 kann bei zu hoher Konzentration im Innenraum müde machen und zu Konzentrationsschwächen führen. Zuviel Feuchte begünstigt Schimmel.  

Ausführliche Informationen zu den Lüftungsempfehlungen des Umweltbundesamtes finden sie hier.

Wie funktionieren Luftreinigungsgeräte:

Mobile Luftreiniger können weder CO2 noch Luftfeuchte abführen. Zudem sind sie in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien, insbesondere in dicht belegten Klassenräumen. Deswegen sind mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet. Sie entbinden demnach die Schule nicht von der o.g. Vorgabe der regelmäßigen natürlichen Belüftung.

Im Übrigen ist bei einem Einsatz von Luftreinigern auch zu berücksichtigen, dass diese Geräte Betriebsgeräusche verursachen, die störend auf den Unterricht wirken können.

Seitens des Bundes und des Landes sind zwar zwischenzeitlich hierzu einige Förderprogramme aufgelegt worden, diese sind jedoch nur für Räumlichkeiten gedacht, in denen es durch bauliche Gründe nicht möglich ist eine natürliche Belüftung durchzuführen. Dies ist in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nicht der Fall und eine Beschaffung solcher Geräte wäre somit nicht förderfähig.

Neben der Umsetzung der Lüftungsempfehlungen wird in allen gemeindlichen Schulen auch auf eine konsequente Anwendung der AHA-Regeln (Abstand, Händehygiene und Alltagsmaske) entsprechend der jeweiligen Vorgaben geachtet.

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nimmt auch als Schulträger die aktuelle pandemische Entwicklung sehr ernst und setzt alle erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos in den Schulen um. Ziel ist es, gemeinsam den bisher in der Coronazeit gut funktionierenden Schulbetrieb weiterhin sicherzustellen.