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Corona-Update vom 20.01.2021

Meldung vom
Foto: Christian Daum, Pixelio.de

Liebe Neunkirchen-Seelscheider*innen,

am 19. Januar 2021 fand erneut eine Bund-Länder-Konferenz statt. Das Treffen diente dazu,  Maßnahmen abzustimmen, die den Rückgang des Infektionsgeschehens in Deutschland deutlich beschleunigen und auch die Risiken, die durch die entdeckten Mutationen hinzutreten, zu verringern.

Die beschlossenen Maßnahmen müssen in NRW noch in den Coronaverordnungen umgesetzt werden. Hierzu tagt am 20.01.2021 das Landeskabinett. Sobald von dort weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie ausführlich informieren und die entsprechenden Verordnungen veröffentlichen.

Wir stellen Ihnen hier zunächst eine Kurzübersicht der wesentlichen Maßnahmen vor, die im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz besprochen wurden:

Grundsätzlich gilt, dass alle Maßnahmen, die auf den bisher gefassten gemeinsamen Beschlüssen beruhen, zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 weiter gelten.

Kontaktreduzierung:

Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Es trägt erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn der Kreis der zusammenkommenden Personen möglichst konstant gehalten wird und nicht ständig wechselt.  

Maskenpflicht:

In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird das Tragen von medizinischen Masken verpflichtend. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.

Schule

Die derzeitigen Maßnahmen (Aussetzen der Präsenzpflicht; Distanzunterricht) werden bis zum 14. Februar verlängert. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Eine Notbetreuung wird aufrechterhalten.

Alten- und Pflegeheime:

Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen werden. Auch die Regelung eines Schnelltests für Besucher beim Betreten der Einrichtung ist nach wie vor von besonderer Bedeutung, zumindest solange, bis die Impfungen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine Immunität aufgebaut haben.

Gottesdienste:

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.

Homeoffice:

Zur weiteren Reduzierung von Kontakten im beruflichen Kontext wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung, befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeber*innen überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert.

Liebe Neunkirchen-Seelscheider*innen,

die Verlängerung der Einschränkungen ist eine Belastung für uns alle, sie verlangen jedem Einzelnen von uns vieles ab! Nach wie vor gilt allerdings der Grundsatz: Es geht nur gemeinsam! Daher bitte ich Sie auch weiterhin umsichtig und solidarisch zu bleiben, vor allem aber geduldig und gesund. Bitte halten Sie durch!

Ihre

Nicole Berka
Bürgermeisterin