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Verteilung von medizinischen Masken an bedürftige Menschen

Meldung vom

Die Landesregierung NRW stellt über ein Sofortprogramm kostenfrei medizinische Masken für bedürftige Menschen zur Verfügung. Die Verteilung der Masken erfolgt durch die Städte und Gemeinden.

Anspruchsberechtigt sind Personen mit geringem Einkommen, die Transferleistungen beziehen (z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung) oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Einbezogen sind auch (mit-)versicherte Personen in der Bedarfsgemeinschaft wie Kinder oder andere Personen, die nicht erwerbsfähig sind.

Wer das Angebot in Anspruch nehmen möchte, meldet sich bitte beim Familienamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid unter der Telefonnummer 02247/303-126.