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Kostenfreie medizinische Masken für Empfänger von Sozialleistungen

Meldung vom

Anspruchsberechtigt sind Personen mit geringem Einkommen, die Transferleistungen beziehen (z. B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Leistungen nach AsylbLG) oder mit einer solchen Person in einem Haushalt leben.

Die Masken sind erhältlich im Rathaus beim Familienamt. Die Masken können dort vormittags während der regulären Öffnungszeiten abgeholt werden (8.30 – 12.00 Uhr). Mitzubringen ist ein Bescheid über die bezogene Sozialleistung.

Für Rückfragen steht Herr Franz zur Verfügung:  02247/303-126.

Die kostenfreien medizinischen Masken werden über ein Sofortprogramm der Landesregierung NRW zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Masken erfolgt durch die Städte und Gemeinden.