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Neugegründete interkommunale Entwicklungsgesellschaft erwirbt Gewerbegebiet Neunkirchen-Süd

Meldung vom

Am 10.09.2021 hat der Vorstand des Kommunalunternehmens der Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid Johannes Hagen die Verträge zum Erwerb des Gewerbegebietes Neunkirchen-Süd mit dem ehemaligen Standort der Fa. Thurn unterzeichnet.

Der Erwerb erfolgt durch eine vom Kommunalunternehmen zuvor gegründete Entwicklungsgesellschaft, die zukünftig die Entwicklung, Betreibung und Vermarktung interkommunaler Gewerbegebiete übernehmen wird. 

Dem Grundstückskauf vorausgegangen waren lange Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter des bisher dort ansässigen Unternehmens, dem Makler sowie den Hauptgläubigern, bei denen sich das Kommunalunternehmen letztlich gegen die weiteren Interessenten durchsetzen konnte.

Der Betrieb der seit 2017 insolventen Fa. Thurn am Standort Neunkirchen wurde zunächst von der Fa. Thurn Germany fortgeführt, die sich jedoch seit diesem Frühjahr ebenfalls in der Insolvenz befindet.

Die Liegenschaft setzt sich zusammen aus dem rd. 62.000 m² bebauten Grundstück sowie einer umgebenden Grünfläche von rd. 75.000 m², für die ebenfalls Baurecht als Gewerbegebiet besteht.

Für die Entwicklung beider Gemeinden kommt dem Grundstück aufgrund seiner Größe und zentralen Lage nahe am Ortskern eine herausragende strategische Bedeutung zu. Mit dem bestehenden Baurecht eröffnet dieses die Möglichkeit, Betrieben in einem zeitlich überschaubaren Rahmen dringend benötigte Gewerbeflächen zur Verfügung stellen zu können.

Überlegungen zur Entwicklung des Standortes der Fa. Thurn in kommunaler Verantwortung gibt es bereits seit Bekanntwerden der Insolvenz Ende 2017 und werden von allen politischen Fraktionen der beiden Gemeinderäte mitgetragen.

Im nächsten Schritt ist dazu zunächst der weitere Umgang mit dem Bestand zu klären. Hier führt das Kommunalunternehmen Gespräche mit den beteiligten Unternehmen und deren Insolvenzverwaltern, ob und wie der derzeitige Betrieb in einer Übergangszeit fortgesetzt werden kann. Darüber hinaus ist eine Wiedernutzbarmachung des Areals durch Sanierung des Bestands und/oder Neubebauung des Geländes zu planen. Hierzu sollen geeignete Instrumente wie etwa ein Werkstattverfahren genutzt werden, welches eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht und mit dem die Interessen der beteiligten Akteure möglichst optimal ausgeglichen werden sollen.