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Corona-Tests nur noch 24 Stunden gültig – kostenlose Bürgertestung wieder eingeführt

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Aufgrund der aktuellen Lage besteht für Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, bei bestimmten Aktivitäten eine Pflicht zum Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests.

Das Testergebnis durfte bislang nicht älter als max. 48 Stunden sein. Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung (Stand 10.11.2021) dürfen die Tests nun nicht älter als maximal 24 Stunden sein. In allen Bereichen, in denen ein Testnachweis benötigt wird, ist dies entsprechend zu beachten.

Seit Samstag, 13. November 2021, gibt es zudem wieder die Möglichkeit, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos in Testzentren testen zu lassen. Die sogenannte Bürgertestung ist bundesweit wieder eingeführt worden.