Sport weiter möglich - ab sofort mit 2 G-Regel
Meldung vomEine Information des TSV Seelscheid
Liebe TSV Mitglieder, Gäste und Sportbegeisterte,
die aktuelle Coronaschutz-Verordnung NRW schreibt für den TSV-Sportbetrieb eine 2 G –Regelung vor.
Das bedeutet die Teilnahme an unseren Sportangeboten ist möglich für:
· alle mit Nachweis des vollständigen Impf- oder Genesenen-Status
· für aus medizinischen Gründen nicht geimpfte Personen mit dem Nachweis eines ärztlichen Attest und einem aktuellen negativen Test
· für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.
· Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Nachweis.
· für die Eltern-Kind-Kurse gilt für die Eltern die Nachweispflicht.
· Schülerinnen und Schüler zeigen ihren Schüler*inneausweis oder die Bescheinigung der Schule vor.
· Ab dem 16.Lebensjahr ist die Vorlage eines Schülerausweises, alternativ einmalig eine Bescheinigung der Schule oder sonstigen Nachweis verpflichtend.
Alle weiteren Details finden Sie auf unserer Homepage. https://tsv-seelscheid.de/verein/news
Bitte weisen Sie Ihre Sportkolleg*Innen aus Ihren Trainingsgruppen, Eltern, Jugendliche auf diese Information und die Nutzung der TSV-Homepage hin.
Mit Rücksichtnahme und Solidarität schaffen wir das!
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Sport in Ihrem TSV Seelscheid.
Angelika K. Nickelsburg
für den geschäftsführender Vorstand