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Zensus 2022 – Mitwirkung ist verpflichtend

Meldung vom

Seit Mitte Mai laufen die Befragungen zum Zensus 2022 und inzwischen wurden bereits viele Haushalte kontaktiert. Durchgeführt wird der Zensus von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder. Unter anderem werden personenbezogene Daten erfragt sowie auch Informationen zu Gebäuden und Wohnungen. Die Zensusergebnisse bilden die Grundlage für zahlreiche Statistiken, Hochrechnungen und Planungen, sowie für politische Entscheidungen. Detaillierte Informationen zum Zensus und zu den Fragebögen finden Sie auf der Website: www.zensus2022.de .

Wer für die Befragung ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich im Zensusgesetz.

Sollten Sie von den Interviewerinnen und Interviewern des Zensus kontaktiert werden, achten Sie bitte darauf, dass diese sich mit einem Ausweis als Erhebungsbeauftragte ausweisen können und nicht ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen werden. Leider gibt es immer wieder Trittbrettfahrer, die solche Gelegenheiten nutzen, um an Daten zu gelangen oder sich Zutritt zu Gebäuden zu verschaffen.

Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie es mit „echten“ Zensusbeauftragten zu tun haben, können Sie sich telefonisch an die Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises unter der Telefonnummer 02241 13-8811 wenden und sich dies bestätigen lassen.