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Ausschreibung: Neubesetzung des Schiedsamtes (Stellvertretung)

Meldung vom

Das stellvertretende Schiedsamt für den Bezirk der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist zum 06.11.2022 neu zu besetzen. Bis zur am 30.11.2022 vorgesehenen Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk bleibt die bisherige stellvertretende Schiedsfrau, Frau Gisela Severin, gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) im Amt tätig.

Der Schiedsmann in unserer Gemeinde, Herr Peter Aniol, ist in seinem Amt noch für 3 Jahre vom Amtsgericht Siegburg bestellt.

Bürgerinnen und Bürger, die an dem Amt der stellvertretenden Schiedsperson interessiert sind, werden im Namen des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid herzlich gebeten, ihr Interesse der Gemeindeverwaltung bis zum 31.10.2022 mitzuteilen. Dabei ist die Bewerbung von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht. Auskunft erteilt Ihnen hierzu gerne

Herr Martin Kraemer

Ordnungsamt - Rathaus Zimmer 220

Hauptstr. 78

53819 Neunkirchen-Seelscheid

Tel.: (02247) 303-322

E-Mail: martin.kraemerqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnneunkirchen-seelscheidde

 

Gestatten Sie mir einige Hinweise zum Schiedsamt:

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie wird vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichts Siegburg bestätigt.

Schiedsperson kann nicht sein:

 

a)              wer die Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

b)             wer unter Betreuung steht.

 

Schiedsperson soll nicht sein, wer

 

1.        das 25. Lebensjahr nicht und das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat;

2.        in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat.

3.        durch sonstige, nicht unter vorstehendem Buchstabe b) fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Das Schlichtungsverfahren wird in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre durchgeführt. Ein klassisches Beispiel für das Betätigungsfeld der Schiedsleute ist das Schlichten in Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Bitte fügen Sie Ihrer schriftlichen Bewerbung bei Interesse an der Amtsausübung einen Lebenslauf, ein Lichtbild sowie eine Erläuterung Ihrer persönlichen Motivation an der Ausübung der Tätigkeit als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann bei.

 

Neunkirchen-Seelscheid, den 29. September 2021

Die Bürgermeisterin

In Vertretung 

gez.: Märzhäuser