Melderecht - Hinweis zum Widerspruchsrecht
Meldung vomWiderspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG). Gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Abs. 2 des BMG in der zurzeit geltenden Fassung kann jede Einwohnerin / jeder Einwohner in den nachstehend aufgeführten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister widersprechen.
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie in den Aushangkästen vor dem Rathaus in Neunkirchen und vor dem Bürgerbüro in Seelscheid sowie auf der Homepage der Gemeinde (http://www.nk- se.de).
Neunkirchen-Seelscheid, den 14.10.2022
Nicole Berka
Bürgermeisterin