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Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2022

Meldung vom

Für die Selbstablesung der Wasserzähler werden die Ablesekarten am 02. Dezember 2022

an alle Kunden mit einer ausführlichen Anleitung per Post versandt. Sie erhalten für jeden Zähler der Gemeinde und ggfls. für Zwischenzähler, die Sie zur Erfassung der Wassermengen installiert haben und die seitens der Gemeinde abgenommen wurden, jeweils eine Ablesekarte. Wir bitten Sie, die Karten bis spätestens 03. Januar 2023 an die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zurückzusenden bzw. im Rathaus in Neunkirchen (Hauptstr. 78) oder im Bürgerbüro in Seelscheid (Driescher Straße 2) abzugeben.

Wie auch in den vergangenen Jahren bieten wir Ihnen ab dem 02. Dezember 2022 die Möglichkeit, den Zählerstand alternativ online mitzuteilen. Unter dem Auswahlpunkt Bauen, Wohnen, Umwelt finden Sie links in der Menüleiste einen entsprechenden Verweis. Mit Ihrer Kundennummer und einer Ihrer Zählernummern melden Sie sich bitte an. Sofern Sie den Zählerstand online mitteilen, senden Sie die Ablesekarte bitte nicht zurück.

Kunden, die in der Zeit nicht vor Ort sind, werden gebeten, den Zählerstand vor der Abreise zu ermitteln und der Gemeinde mitzuteilen. Falls der Wasserverbrauch wegen fehlender Kundenangaben nicht ermittelt werden kann, wird er geschätzt. Da die Schätzung vom tatsächlichen Verbrauch erheblich abweichen kann, bitten wir Sie, im eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass der Zählerstand rechtzeitig übermittelt wird. Nur dann kann eine korrekte Abrechnung erstellt werden. Ende Januar 2023 werden Ihnen die Jahresverbrauchsabrechnungen dann zugestellt.

Falls Sie Fragen zur Ablesung haben, stehen Ihnen Frau Brahm (303-219) und Frau Bisesi (303-220) gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung.

Neunkirchen-Seelscheid, 25.11.2022
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Im Auftrag:

Attila Kecskés