Aktuelle Nachrichten und Informationen

Informationen zum Straßenreinigungs- und Winterdienst

Meldung vom
Foto: Aaron Burden/unsplash.com

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

da der Winter vor der Tür steht, möchte ich hiermit auf einige Fragen bezüglich der Straßenreinigungspflicht, bzw. des Winterdienstes eingehen:

Der Winterdienst besteht im Wesentlichen darin, bei bestimmten Winterwetterlagen, z.B. Schneefall, Schneeregen, Frost und Eisregen und den daraus resultierenden Folgen den Räum- und Streudienst durchzuführen. Die Schneeräumung auf den öffentlichen Verkehrswegen erfolgt nach Gefahrenlage, nach unterschiedlicher Priorität und nach festen Plänen. Das Augenmerk liegt hier unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht auf den Ortsdurchfahrten, auf den verkehrswichtigen Fahrbahnen und auf den gefährlichen Stellen. Die übrigen Flächen können nur nachrangig vom Schnee befreit werden, so dass es eventuell zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann.

Durch die bei starken bzw. häufigen Schneefällen anfallenden größeren Schneemassen wird der Schnee zwangsläufig an den Rand der Fahrbahn geschoben und dort auch abgelagert. Hierbei ist es teilweise nicht möglich, besondere Rücksicht auf Grundstückseinfahrten oder bereits geräumte Gehwege zu nehmen, ohne die zügige und flächendeckende Abwicklung des Winterdienstes zu beeinträchtigen. Daher wird bei diesen Wetterlagen auch Ihre Hilfe erforderlich.

Für eine den Ansprüchen aller genügende Durchführung des gesamten Reinigungs- und Winterdienstes ist ein unproblematisches Befahren der einzelnen, teilweise sehr schmalen Straßen durch die Fahrzeuge absolut unerlässlich. Erschwert wurde der Einsatz in der Vergangenheit oft durch abgestellte Kraftfahrzeuge im Straßenbereich. Bitte parken Sie deshalb möglichst nicht auf der Fahrbahn, sondern auf Ihrem Grundstück bzw. suchen Sie sich eine geeignete Parkmöglichkeit, damit   die Ausübung des Straßenreinigungs- und Winterdienstes nicht beeinträchtigt wird.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe danke ich im Voraus.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Anke Siebigteroth (Tel.: 02247/303202) gerne zur Verfügung.

Neunkirchen-Seelscheid, 07.12.2022

In Vertretung

 

gez. Klaus Märzhäuser