Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wohngeld Plus ab Januar 2023

Meldung vom

Das Wohngeld steigt zum neuen Jahr. Außerdem sind ab Januar 2023 deutlich mehr Menschen anspruchsberechtigt. Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

Der Bundesrat hat am 25. November 2022 dem „Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)“ mit den vom Deutschen Bundestag am 10. November 2022 beschlossenen Änderungen zugestimmt. Nach Artikel 6 wird das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Mit dem „Wohngeld-Plus“ sollen deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Neben einem erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten ist auch die Anhebung des Wohngeldes um rund 190 Euro pro Monat vorgesehen. Das würde mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes darstellen.

Außerdem können die Bürger*innen künftig durch einen Zuschuss zu den Heizkosten bei der Warmmiete entlastet werden. Mit der Berücksichtigung höherer Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestandes soll zudem klimagerechter und bezahlbarer Wohnraum gestärkt werden.

Der Heizkostenzuschuss wird sodann voraussichtlich allen Haushalten automatisch gezahlt, die zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2022 für mindestens einen Monat einen Wohngeldanspruch hatten. 

Anträge für das neue „Wohngeld Plus“ können ab dem 1. Januar 2023 direkt im Sozialamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gestellt werden. Die Antragstellung geht auch noch einfacher digital über folgenden Link: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO