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Wohngeld-Plus - alles Wichtige auf einen Blick

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Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten - sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Welche Vorteile bringt die Wohngeld-Plus - Reform?

Die Anzahl der Wohngeldhaushalte wird verdreifacht. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes im Durchschnitt für die bisher beziehenden Haushalte. Neu ist, dass das Wohngeld-Plus durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert.

So kann jetzt ein Haushalt mit einer Einzelperson, deren Einkommen bei rund 1.400 Euro liegt und über kein größeres Vermögen verfügt, einen Anspruch auf Wohngeld haben. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Ob ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht, können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert mit Hilfe des Wohngeldrechners des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – kurz BMWSB prüfen. Eine rechtsverbindliche Feststellung erhalten Sie, wenn Sie einen Wohngeldantrag bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid stellen. Wichtig ist der Termin der Antragstellung, denn Wohngeld wird in der Regel vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist.

Ergänzend zum Wohngeld können anspruchsberechtigte Familien für Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen. Zudem kann geprüft werden, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMWSB

https://www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus

oder auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

 

oder in der Wohngeldstelle der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid

wohngeldstelle@neunkirchen-seelscheid.de

 

Tel. 02247/303-318               Mo.:     15:00-18:00 Uhr

                                              Fr.:      09:00-12:00 Uhr