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Nachschätzung landwirtschaftlichen Kulturbodens in den Gemarkungen Seelscheid, Markelsbach und Bennrath

Meldung vom

Nachschätzung landwirtschaftlichen Kulturbodens in den Gemarkungen Seelscheid, Markelsbach und Bennrath

Hier: Flurbereinigung Seelscheid

Seelscheid (Flur 1-29, 45,77); Markelsbach (Flur 1 (tlw.), 13-15); Bennrath (Flur 29)

Im Auftrag des Finanzamtes Siegburg wird hiermit bekannt gegeben, daß nach Vorangegangenem Feldvergleich durch die Katasterverwaltung in den nächsten Wochen und Monaten durch die Finanzverwaltung – Bodenschätzungsstelle – innerhalb der o.g. Gemarkungen eine Nachschätzung nach Flurbereinigung durchgeführt wird. Dabei werden kleine Handbohrungen und vereinzelt auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben durchgeführt.

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der landwirtschaftlichen Kulturflächen haben den beauftragten Personen das betreten ihrer Grundstücke zu gestatten (§15 Bodenschätzungsgesetz).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag gez. Michael Rosauer
Finanzamt Siegburg
Amtlich-Landwirtschaftlicher-Sachverständiger
Mühlenstraße 19, 53721 Siegburg
Tel: (02241) 105-2426
Michael.Rosauer@FA-5220.fin-nrw.de