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Keine Mehrheit für den Haushalt 2017

Meldung vom

Am 29.11.2016 hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid den von der Verwaltung vorgelegten Haushalt für das Jahr 2017 sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für den Zeitraum 2012 – 2021 mit den Stimmen von CDU, FDP und Wir für Neunkirchen-Seelscheid mehrheitlich abgelehnt.  

Obwohl die Verwaltung einen genehmigungsfähigen Haushalt und einen schlüssigen Stellenplan vorgelegt hat, bekam die Satzung keine zustimmende Mehrheit. Strittig sind vor allem die Personalkosten.  

Was ist geschehen?

Für den Haushalt 2017 hatte die Verwaltung zunächst rd. 500.000 € Mehrkosten für den Bereich Personal angemeldet. Dieser Mehransatz wurde politisch kontrovers diskutiert und die Verwaltung daraufhin beauftragt, die Personalkosten zu reduzieren. Dabei sollte das Augenmerk insbesondere auf die „freiwilligen Aufgaben“ gerichtet werden. Die Verwaltung hat dem Rat daraufhin unter anderem den Vorschlag unterbreitet, das kommunale Rechnungsprüfungsamt aufzulösen. Dadurch würden Einsparungen von rd. 350.000 € bis zum Jahr 2021 erzielt.

Bei der Tätigkeit der Rechnungsprüfung handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen müssen Städte ab 25.000 Einwohnern eine Rechnungsprüfung einrichten. Kleinere Kommunen sind dazu nicht verpflichtet. Im Jahr 2009 beschloss der Gemeinderat ein eigenes Rechnungsprüfungsamt für Neunkirchen-Seelscheid einzurichten. Das Rechnungsprüfungsamt ist organisatorisch und dienstrechtlich in die Gemeindeverwaltung eingegliedert, die Bediensteten in diesem Bereich sind jedoch dem Gemeinderat unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. Das Rechnungsprüfungsamt hat u. a. die Aufgabe den Jahresabschluss zu prüfen sowie weitere Prüfungen im Auftrag des Rates vorzunehmen. Wird kein eigenes Rechnungsprüfungsamt unterhalten, ist die Jahresabschlussprüfung durch Externe durchzuführen.  

Mit den genannten Einsparvorschlägen ist die Verwaltung dem Auftrag des Rates nachgekommen und hat konkrete Maßnahmen zur Personalkostenreduzierung aufgezeigt. Haushaltsplan und Stellenplan sind genehmigungsfähig. Der Konsolidierungskurs kann eingehalten werden und bewirkt darüber hinaus noch eine erhebliche Verbesserung des Haushaltssanierungsplanes.  

Für den Haushalt 2017 legte die Verwaltung im Ergebnis Einsparvorschläge in Höhe von 300.000 € vor. Ein Personalkostenmehransatz von 200.000 € ist unvermeidbar, denn es handelt sich hierbei im Wesentlichen um gesetzlich vorgeschriebene Tariferhöhungen (110.000 €) sowie um Kosten für Personalzuwächse im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise. 

In den vergangenen zwei Jahren wurden die Geschäftsabläufe in der Verwaltung in einigen Bereichen optimiert, mit dem Ziel, die organisatorischen Strukturen auf aktuelle gesetzliche und lokalpolitische Bedarfe auszurichten. Dafür waren jedoch keine Personalaufstockungen erforderlich.

 

Unser Beitrag zur Haushaltskonsolidierung

Mit dem Verwaltungsvorschlag zur Auflösung des Rechnungsprüfungsamtes könnten rd. 80.000 € mehr an Konsolidierung erzielt werden, als im Vergleich zur Streichung der Stelle der Bauamtsleitung, die vom Gemeinderat im Jahr 2012 zum Zwecke der Haushaltssanierung beschlossen wurde und nun bereits im Jahr 2017 wirksam wird.

Neben der Stelle der Bauamtsleitung sollen weitere Stellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die während des Haushaltssanierungszeitraumes in Ruhestand gehen, nicht wiederbesetzt werden. Diese Stelleneinsparungen sind seinerzeit im Haushaltssanierungsplan festgeschrieben und als wirksame Konsolidierungsmaßnahmen von der Bezirksregierung genehmigt worden.

Das bedeutet, die Bezirksregierung erwartet, dass die Gemeinde dem Haushaltssanierungsplan folgt und die Maßnahmen entsprechend umsetzt. Deswegen wird die Verwaltung in diesen Bereichen keine Vorschläge unterbreiten, die den Haushaltssanierungsplan in irgendeiner Weise gefährden würden!   

Wie geht es weiter?

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nimmt noch bis zum Jahr 2021 am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Im Rahmen der Teilnahme hat die Gemeinde die Pflicht, regelmäßig zum 01.12. eines jeden Jahres über das Ergebnis der Haushaltsberatungen zu berichten bzw. einen genehmigten Haushalt vorzulegen.  

Dieses Verfahren kann nun nicht eingehalten werden. Die Verwaltung wird daher einen Ergebnisbericht zum aktuellen Sachstand an die Bezirksregierung übermitteln.  

Bis auf weiteres befindet sich die Gemeinde ab 01.01.2017 in der vorläufigen Haushaltsführung, mit der Konsequenz, dass die Verwaltung dadurch erhebliche Einschränkung in ihren Geschäftsabläufen erfährt.