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Planungsrechtliche Voraussetzungen für Wasserwerk und Feuerwehr werden geschaffen

Meldung vom

Im Bereich Neunkirchen-Süd (Sankt-Franziskus-Weg) planen die Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid den Neubau eines Gebäudes für das Wasserwerk und die Freiwillige Feuerwehr.

Hierzu ist es notwendig, einen Bebauungsplan aufzustellen, da die bisherige Planung eine andere, kleinteilige Nutzung vorsieht, die jedoch für die beabsichtigte Nutzung ungeeignet ist. Ziel ist es, ein größeres zusammenhängendes Baufeld zu erhalten, indem man auf Erschließungsstraßen verzichtet. 

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29.11.2016 die Aufstellung und Offenlage des entsprechenden Bebauungsplanes Nr. 84 N „Sankt-Franziskus-Weg“ einstimmig beschlossen. Am 16.12.2016 beginnt die Offenlage, die bis einschließlich 18.01.2017 andauert. Während dieser Zeit haben auch Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich über die beabsichtigte Planung im Rathaus zu informieren. In diesem Rahmen besteht zudem die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zum Verfahren zu äußern. Alle Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind hier einsehbar. 

Der Bebauungsplan wird im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt, da es sich im vorliegenden Fall um eine Maßnahmen der Innenentwicklung (Nachverdichtung) handelt.

In den Planungsunterlagen sind ausführliche Informationen zur Nutzung dargestellt. Unter anderem sind dort Angaben zur Gebäudehöhe festgesetzt. Die Höhenentwicklung beispielsweise ist zum Schutz des Ortsbildes auf maximal 18 m über Gelände festgelegt. Zum Vergleich: Das angrenzende ehemalige Krankenhaus hat an seiner höchsten Stelle eine Gebäudehöhe von rd. 17 Metern.  

Wie geht es weiter?

Nach erfolgter Offenlage werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und den zuständigen politischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Dies wird voraussichtlich im Februar 2017 sein.