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Grundbesitzabgaben- und Gewerbesteuerbescheide für 2017

Meldung vom

Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat am 26.01.2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 und mit ihr die Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern beschlossen.

Die Gemeinde ist seit Jahren verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen. Diese Situation bringt u.a. die Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung mit sich. Das Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2017 ist noch nicht abgeschlossen und wird sich voraussichtlich bis Anfang April hinziehen. 

Ein Versand der Grundsteuer- und Gewerbesteuerbescheide kann daher nicht vor der ersten gesetzlichen Fälligkeit (15. Februar) erfolgen.

Selbstverständlich ist es trotzdem möglich, die quartalsmäßige Forderung laut Steuerbescheid 2016 im Februar zu zahlen. Sollten Sie am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen, ist die freiwillige Zahlung separat zu überweisen. Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer eventuellen Überweisung zu gewährleisten, geben Sie bitte unbedingt Ihre Geschäftspartnernummer an.

Fragen beantworten Ihnen gerne die zuständigen Mitarbeiterinnen des Steueramtes (Frau Görlich: Tel. 303201 und Frau Knipp: Tel. 303200).

Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

Neunkirchen-Seelscheid, 27.01.2017

Die Bürgermeisterin 

Nicole Sander