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Schüler-BAföG: Antragstellungen nicht vergessen!

Meldung vom

Der Rhein-Sieg-Kreis informiert:

Erfahrungsgemäß kann es durch die Vielzahl der zu Beginn des Schuljahres eingehenden Anträge bei der erstmaligen Antragsstellung und Weiterbewilligung von BAföG-Leistungen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Und wer BAföG erst nach dem Beginn der Ausbildung verspätet beantragt, kann bares Geld verlieren. Also spätestens jetzt Kontakt mit dem Amt für Ausbildungsförderung des Rhein-Sieg-Kreises aufnehmen.  

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung entsteht bzw. besteht zwar mit Beginn der Ausbildung, gezahlt werden kann BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Zudem werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Zusätzlich gilt: Je vollständiger ein BAföG-Antrag eingereicht wird, desto schneller können auch die Leistungen bewilligt werden.  

Nähere Informationen über förderfähige Ausbildungen, erforderliche Antragsunterlagen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Öffnungszeiten des Amtes für Ausbildungsförderung des Rhein-Sieg-Kreises können unter www.rhein-sieg-kreis.de/schuelerbafoeg abgerufen werden. Die Antragsvordrucke liegen in den Rathäusern der Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises aus. 

Hinweis: Der BAföG-Antrag kann auch unter http://www.bafoeg-online.nrw.de/ ausgefüllt und mit oder ohne „Online-Ausweis-Funktion“ dem Amt für Ausbildungsförderung übermittelt werden. Eine fristwahrende Antragstellung liegt auch mit Eingang eines formlosen Antrags per E-Mail, Fax oder per Post vor.