Hinweisbekanntmachung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt in Kraft
Meldung vomÖffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Lohmar und Sankt-Augustin und den Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck über die Wahrnehmung eines gemeinsamen Ordnungsaußendienstes.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde auf Antrag der Stadt Lohmar vom 26.08.2020 durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises am 18.09.2020 genehmigt und in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau und Rhein-Sieg-Rundschau) bekannt gemacht.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft getreten.
Auf die Bekanntmachung des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises wird hiermit gern. § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) hingewiesen.
Neunkirchen-Seelscheid, den 05.10.2020
In Vertretung
gez.:
Märzhäuser