Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG). Gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Abs. 2 des BMG in der zurzeit geltenden Fassung kann jede Einwohnerin /...
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG). Gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Abs. 2 des BMG in der zurzeit geltenden Fassung kann jede Einwohnerin /...