Spendenkonten eingerichtet

Aktuell wächst eine Welle der Hilfsbereitschaft in Neunkirchen-Seelscheid. Überall in unserer Gemeinde initiieren Bürgerinnen und Bürger Hilfsangebote für ihre Mitmenschen. Damit leistet unsere Bürgerschaft erneut – wie bereits in der Flüchtlingskrise - einen großen Beitrag zur Bewältigung der aktuell vielfältigen Herausforderungen. Herzlichen Dank allen dafür!

 

Besonders ältere und kranke Menschen aber auch manche Alleinstehende, sind bedingt durch die Corona-Pandemie derzeit auf Unterstützung angewiesen.

Die Gemeinde hat deswegen unter der Rubrik „Hilfsangebote“ entsprechende Kontaktdaten zur Verfügung gestellt. Die dort genannten Organisationen, Institutionen und Nachbarschaftszusammenschlüsse bieten individuelle Hilfen an: Erledigung von Einkäufen, mit dem Hund Gassi gehen oder auch ein aufmunterndes Telefongespräch in Zeiten des Kontaktverzichts.

Bitte machen Sie die Menschen in Ihrem Umfeld auf diese Möglichkeiten aufmerksam, damit viele Betroffene davon profitieren können.

 

Für die Abwicklung der Hilfsaktivitäten benötigen die jeweiligen Organisationen und Initiativen entsprechende Ressourcen. Wenn Sie dafür eine Spende leisten möchten, nutzen Sie bitte die folgenden Konten der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Ihre Spende wird dann entsprechend weitergeleitet. Ganz wichtig: Geben Sie im Verwendungszweck an, welche der unter der Rubrik „Hilfsangebote“ genannten Organisation Ihre Spende erhalten soll! 
Die Konten der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid lauten:

Kreissparkasse Köln
IBAN: DE08 3705 0299 0005 0003 28
BIC: COKSDE33

VR-Bank Rhein-Sieg eG.
IBAN: DE05 3706 9520 3100 1220 13
BIC: GENODED1RST

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Waldemar Franz vom Familienamt der Gemeinde zur Verfügung:  Tel.: 02247 303  126, E-Mail: waldemar.franzqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnneunkirchen-seelscheidde

Sofern Sie eine Spendenquittung benötigen, kann diese ab einen Betrag von 50 € bei Frau Knipp, Tel. 02247/303-200, E-Mail: evemie.knippqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnneunkirchen-seelscheidde angefordert werden. Geringere Spenden können auch ohne separate Spendenquittung beim Finanzamt abgesetzt werden.