Die Ehrenamtskarte jetzt beantragen

Seit 2012 gibt es in Neunkirchen-Seelscheid die Ehrenamtskarte, mit der das bürgerschaftliche Engagement anerkannt und gewürdigt werden soll. Ab sofort kann die Ehrenamtskarte beantragt werden, die dann für zwei Jahre gültig ist. Inhaber der Ehrenamtskarte können zahlreiche Vergünstigungen in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen. Einen schnellen Überblick erhalten Sie hier: EHRENAMTSKARTE NRW. Hier gibt es z.B. Rabatte auf Eintrittskarten diverser Museen in der Region. 

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches Engagement von 

  • durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr – in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung –
  • keine Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung
  • zum Beispiel in einem Verein oder in einer sozialen Einrichtung in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen in Neunkirchen-Seelscheid können zusammengerechnet werden, um die v.g. zeitlichen Anforderungen zu erfüllen. 

Wie kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.

 

 

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte

Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW hat das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement eingeführt. Sie ist gedacht für langjährig Engagierte, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen.

Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert.

Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr, siehe unten) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung entfällt daher.

Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die landesweite Ehrenamtskarte (siehe unten) angeboten werden.
Für die Jubiläums-Ehrenamtskarte füllen Sie einen Bewerbungsbogen aus. Zusätzlich kann auch eine Organisation eine Person vorschlagen, die mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte ausgezeichnet werden soll.