Richtlinien

Anspruchsberechtigter Personenkreis für die Ehrenamtskarte NRW


1. Eine Ehrenamtskarte erhalten Personen ab einem Alter von 16 Jahren, die  

  • mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig sind und
  • seit wenigstens zwei Jahren eine ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweisen können.

Das Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten müssen in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid erbracht werden.

2. Antragstellung und Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW

Der Antrag auf Zuteilung der Ehrenamtskarte NRW erfolgt mittels eines Bewerbungsbogens bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

Zur Antragstellung sind Nachweise vorzulegen in denen

  • der zeitliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß Ziffer 1 durch den bzw. die Träger des Angebotes (Soziale Gruppierung, Einrichtung, Verein usw.) bestätigt wird und
  • bescheinigt wird, dass weder eine Vergütung noch eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Die Nachweise sind mit Datum, Unterschriften und soweit vorhanden mit einem Stempel des Trägers zu versehen.

Bei Erfüllung der Vorraussetzungen wird für die anspruchsberechtigte Person eine Ehrenamtskarte NRW ausgestellt.

Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar. Sie ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis/Reisepass bzw. dem Schülerausweis gültig.

3. Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit der von der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ausgestellten Ehrenamtskarte NRW beträgt 2 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Antrag auf Zuteilung einer Ehrenamtskarte bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gestellt werden.

4. Geltungsbereich der Ehrenamtskarte NRW

Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in NRW. Die Inhaber/innen können mit ihrer Ehrenamtskarte die Vergünstigungen aller Projektpartner aus NRW in Anspruch nehmen; umgekehrt auch alle Inhaber/innen der Ehrenamtskarte aus ganz NRW in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

5. Anbieter von Vergünstigungen

Einrichtungen, Institutionen und auch private Anbieter können den Inhaberinnen//Inhabern der Ehrenamtskarte NRW Vergünstigungen gewähren. Eine ständig aktualisierte Liste der Vergünstigungsgeber können Interessierte und Inhaber der Ehrenamtskarte auf der Internetseite externer Link in neuem FensterEHRENAMTSKARTE NRW erhalten.

6Kosten

Die Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW durch die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid erfolgt kostenlos.

7. Umfang der Nutzung

Die Verwaltung berichtet jährlich über die Anzahl der ausgestellten Ehrenamtskarten.

8. Inkrafttreten

Vorstehende Richtlinie tritt am 20.03.2012 in Kraft.