Anliegen:

Schülerbeförderung

Beschreibung

1. Allgemein:


Aufgrund der Bestimmungen im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und der Schülerfahrkostenverordnung übernimmt der Schulträger auf Antrag die Schülerfahrkosten, die für die Beförderung zur Schule und zurück notwendig entstehen.

Schülerfahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin / den Schüler der

  • Primarstufe (Klasse 1-4) mehr als 2 km
  • in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) mehr als 3,5 km
  • in der Sekundarstufe II (Jahrgang 11-13) mehr als 5 km

beträgt.

Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin / des Schülers und der Schule oder dem Unterrichtsort.

Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen notwendige Fahrkosten, wenn

  • die Schülerin / der Schüler nicht nur vorübergehend (länger als 8 Wochen) aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Der Nachweis wird in der Regel durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses geführt
  • der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist.

Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste, der Schülerin / dem Schüler zumutbare Art der Beförderung übernommen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung, sie hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

2. Schülerfahrausweis der Gemeinde:

Grundschulen, Gesamtschule

Für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler der gemeindlichen Schulen (Grundschulen, Gesamtschule) und des Gymnasiums "Antoniuskolleg" fährt der gemeindliche Schülerspezialverkehr mit den Linien 1 - 11 sowie eines Zusatzbusses für kleinere Ortschaften der Gemeinde . Diese Beförderung ist kostenlos.

Schülerinnen und Schüler die aufgrund der oben genannten Voraussetzung der Schülerfahrtkostenverordnung NRW nicht freifahrtberechtigt sind, können gegen einen Kostenbeitrag den Schulbus der Gemeinde nutzen.

3. Schülerticket des öffentlichen Personennahverkehrs

Weiterführende Schulen in der Gemeinde

Alle Schüler/innen der weiterführenden Schulen erhalten auf Antrag ein SchülerTicket.

Das SchülerTicket ist - über die Fahrten zwischen Wohnort und Schule hinaus - zeitlich und räumlich im gesamten Tarifgebiet des VRS uneingeschränkt nutzbar.
Es wird von der externer Link in neuem FensterRSVG bzw. dem externer Link in neuem FensterVerkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) ausgegeben. Das Ticket ist bei Verlassen der Schule zurückzugeben, bei Verlust wird im RSVG-Kundenzentrum eine Ersatzkarte gegen eine Schutzgebühr ausgestellt.

4. Schulbuspläne

Bitte beachten Sie, dass die Fahrpläne als PDF-Dateien hinterlegt sind.

5. Anbindung an den ÖPNV

Informationen zur Anbindung an den ÖPNV 

 

 

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)