Anliegen:

Straßensperrungen

Beschreibung

Vor Durchführung von Straßensperrungen ist gemäß § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sowie gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung für die Erteilung einer Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises mind. 14 Tage vor Beginn der Sperrung eine Genehmigung einzuholen.

Der Antrag zur Straßensperrung muss vorab zur Prüfung beim Ordnungsamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid eingereicht werden. Die Gemeinde muss hierzu ihr Einverständnis erteilen.

Weitere Informationen hierzu erteilt:

Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0 
email-LinkkreisverwaltungqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnrhein-sieg-kreisde
externer Link in neuem Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de

Gebühren

Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebühren werden vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises erhoben.

Benötigte Unterlagen

  • Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum:
    § 45 Abs. 6 = PDF-LinkAntrag hier
  • Erteilung einer Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen:
    § 29 Abs. 2 = PDF-LinkAntrag hier

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)