Anliegen:

Einschulungen

Beschreibung

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die nach diesem Stichtag geboren wurden, können auf Antrag eingeschult werden.

Schuljahr 2016/17:

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010 geboren sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2016/17 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Kinder, die nach dem 30.09.2010 geboren wurden, können auf Antrag eingeschult werden.

Schuljahr 2017/18

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011 geboren sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2017/18 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Kinder, die nach dem 30.09.2011 geboren wurden, können auf Antrag eingeschult werden.

Schuljahr 2018/19

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012 geboren sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2018/19 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Kinder, die nach dem 30.09.2012 geboren wurden, können auf Antrag eingeschult werden.

Durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid und durch Aushang in allen im Gemeindegebiet ansässigen Kindergärten werden die Eltern/ Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder über die Einschulungstermine zeitnah informiert. In diesen Informationen wird bekannt gegeben, wann und wo die Anmeldung zu erfolgen hat.

Den Eltern bleibt es weiterhin selbst vorbehalten, für ein nach dem jeweiligen Stichtag geborenes Kind eine frühere Einschulung zu beantragen, wenn es schulfähig ist. Die Anmeldung kann auch in diesem Fall in einer der gemeindlichen Grundschulen erfolgen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Grundschule.

In der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gibt es drei öffentliche Grundschulen

Gemeinschaftsgrundschule Neunkirchen, Rathausstraße 3, Neunkirchen-Seelscheid,

Gemeinschaftsgrundschule Seelscheid, Breite Straße 26, Neunkirchen-Seelscheid,

Grundschule Wolperath-Schönau, Schöneshofer Straße 2, Neunkirchen-Seelscheid

für die je ein Schulbezirk gebildet wird.

Auf Wunsch der Eltern kann die Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Grundschulbezirks beantragt werden. Hierfür muss vor dem eigentlichen Aufnahmeverfahren ein Antrag bei der Wunschgrundschule gestellt werden. Entsprechende Antragsformulare sind auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter Informationen zur Schulanmeldung zu finden.

Zuständige Organisationseinheit(en)