Anliegen:

Jahresrechnung

Beschreibung

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.

Die Jahresrechnung wird vom Kämmerer aufgestellt und von der Bürgermeisterin festgestellt. Die Bürgermeisterin leitet sie dem Rat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu.

Die Jahresrechnung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid liegt mit dem Rechenschaftsbericht nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus aus.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)